26 Jahre nach dem gewaltsamen Tod eines Mädchens im Teenager-Alter ist ein Mann in Schweden wegen Mordes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. In einem wegen neuer DNA-Analysen wieder aufgenommenen Prozess wurde der 44-Jährige am 19.07.2022 zu fünf Jahren Gefängnis sowie die Zahlung von Schadenersatz an die Angehörigen verurteilt, wie das zuständige Berufungsgericht in Sundsvall bekanntgab. Der Verteidiger des Mannes deutete an, das Urteil vor dem Obersten Gericht prüfen lassen zu wollen.
Angeklagter wurde 1998 freigesprochen
Die 16-jährige Malin war im November 1996 während einer Busreise in der Gemeinde Örnsköldsvik gut 500 Kilometer nördlich von Stockholm verschwunden. Erst ein halbes Jahr später war sie ermordet in einem Waldstück aufgefunden worden. 1998 war ein damals 20-Jähriger - der heute 44-Jährige - wegen Mordes angeklagt und zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Er ging in Berufung und wurde freigesprochen.
Wiederaufnahme nach Fund einer DNA-Spur
Im Mai 2022 hatte Schwedens Oberstes Gericht jedoch entschieden, dass das Berufungsgericht den Fall wieder aufnehmen solle. Hauptgrund dafür war eine nun analysierte DNA-Spur an der Kleidung des Mädchens, bei der sich herausstellte, dass sie von dem zuvor freigesprochenen Mann stammte. Bei der Haftzeit von nun fünf Jahren sei das junge Alter des Mannes zum Tatzeitpunkt sowie die lange Zeit seit dem Verbrechen berücksichtigt worden, erklärte die Vorsitzende Richterin Agneta Ögren.
Redaktion beck-aktuell, 19. Juli 2022 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
Singelnstein, Die Erweiterung der Wiederaufnahme zuungunsten des Freigesprochenen, NJW 2022, 1058
Anm. zu OLG Celle, Strafprozessrecht: Neuregelung der Wiederaufnahme zu Ungunsten des Angeklagten, JuS 2022, 554
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerfG ordnet vorübergehende Freilassung des Verdächtigen in „Mordfall Frederike” an; Meldung der Redaktion beck-aktuell vom 18.07.2022, becklink 2024033
Steinmeier hat Zweifel an Gesetz zu Wiederaufnahme von Mordverfahren, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 22.12.2021, becklink 2021842