Schweden: Berufungsgericht bestätigt drei Jahre Haft nach Kronjuwelendiebstahl

Ein schwedisches Berufungsgericht hat die gegen einen 26-Jährigen verhängte Haftstrafe von drei Jahren wegen Diebstahls kostbarer Kronjuwelen aus dem Dom zu Strängnäs bestätigt. Man komme zur selben Einschätzung wie die Vorinstanz und halte die Verurteilung deshalb aufrecht, teilte das Berufungsgericht in Stockholm am 09.08.2019 mit. 

Gestohlene Kronjuwelen in Mülltonne wiedergefunden

Die Kronjuwelen waren Ende Juli 2018 aus dem Dom zu Strängnäs etwa 70 Kilometer westlich von Stockholm gestohlen und im Februar 2019 schließlich in einem anderen Ort in einer Mülltonne wiedergefunden worden. Es handelt sich um die Begräbniskrone und den Reichsapfel des 1611 gestorbenen Königs Karl IX. von Schweden sowie die Krone seiner 1625 gestorbenen Frau, Königin Christine von Holstein-Gottorf. Sie haben einen Schätzwert von umgerechnet mehr als sechs Millionen Euro.  

22-Jähriger bereits zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Zunächst war ein 22-jähriger Mann im Februar 2019 wegen des Diebstahls zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Im Juni 2019 folgte das Urteil gegen den 26-Jährigen. Er bestritt die Beteiligung an der aufsehenerregenden Tat. Seine DNA war aber auf zwei der drei gestohlenen Objekte gefunden worden. Er gab an, die jahrhundertealten Kronjuwelen nur von einer anderen Person erhalten und anschließend in Åkersberga nördlich von Stockholm in eine Mülltonne gelegt zu haben.

Redaktion beck-aktuell, 12. August 2019 (dpa).

Mehr zum Thema