"Die Bundesländer haben sich als föderale Stütze unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates bewährt. Diese Stärke der Länder gilt es nun zugunsten des Bundesverfassungsgerichts nutzbar zu machen", sagte die SPD-Politikerin. Die Bundesländer und der Bundesrat seien nicht weniger von den Regeln des BVerfG betroffen als etwa der Bundestag. Schilling fordert daher, jede Änderung, die das BVerfG betrifft, von einer Zustimmung der Länder im Bundesrat abhängig zu machen.
Der Vorschlag von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) greift der Senatorin zu kurz, nämlich bei der Wahl der Mitglieder des BVerfG. "Gut und richtig" sei zwar, dass Bundestag und Bundesrat die Mitglieder des BVerfG abwechselnd jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit wählen. Die Verfassungsrichter verfügten so über eine breite demokratische Legitimation und einen parteiübergreifenden Konsens. Buschmann lasse aber die Frage unbeantwortet, was passieren soll, wenn beispielsweise eine oder mehrere Fraktionen im Bundestag eine Sperrminorität erreichen und diese dann auch einsetzen. "Hier sind wir dann bei der Wahl der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter gelähmt", so Schilling, die auch gleich eine Idee der Länder mitliefert, wie solch dauerhafte Blockaden zu verhindern wären: So könne bei einer Blockade beispielsweise des Bundestages der Bundesrat zur Wahl berufen sein und umgekehrt.
Bereits Ende letzter Woche hatte auch der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin sich "angesichts der Tragweite der Pläne" zum Schutz des BVerfG gegen Extremisten gefragt, "wann und wie der Bund gedenkt, die Länder bei diesem Thema abzuholen". Mertin betont, die Wahl zum Bundesverfassungsgericht betreffe ein "ureigenes Interesse der Länder". Denn sie wählten über den Bundesrat immerhin die Hälfte der Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter. Deshalb mache er sich für eine stärkere Beteiligung der Länder für die Erarbeitung des Gesetzentwurfs stark.