Sechs Spieler eingewechselt
Zwei Wochen zuvor hatte das DFB-Sportgericht den Niedersachsen den 3:1-Sieg vom 08.08.2021 aberkannt. Das Sportgericht hatte dem Einspruch der Münsteraner stattgegeben und die Partie nachträglich mit 2:0 für den SC Preußen gewertet. VfL-Cheftrainer Mark van Bommel wechselte in der Begegnung sechs Spieler ein. Erlaubt sind nach den Statuten des Deutschen Fußball-Bundes fünf Wechsel. Der VfL Wolfsburg hingegen sah die Schuld bei den Schiedsrichtern, die die sechste Auswechslung hätten verhindern müssen. Das Sportgericht hatte jedoch geurteilt, dass der Champions-League-Starter bei der Einwechslung eines sechsten Spielers "maßgeblich und leichtfertig" gehandelt habe. Außerdem sei jeder Verein für die Ein- und Auswechslungen verantwortlich und müsse die Regularien kennen.
Richter: Eindeutiges Organisationsverschulden von Wolfsburg
Das Bundesgericht bestätige nun diese Argumentation. Richter Späth sprach zudem von einem eindeutigen Organisationsverschulden der Wolfsburger. Eine Mail des DFB, die auch die Wechselregel enthielt, ging vor dem Pokal-Start an fünf Verantwortliche des VfL - ohne vor dem Spiel in Münster gelesen worden zu sein. "Das Bundesgericht hat schon 2014 festgestellt, dass die Vereine verpflichtet sind, sich über die Regularien zu informieren", sagte Späth. "Das gilt vor allem für Mannschaften der höchsten deutschen Spielklasse." Mit Bezug auf das Spiel in Münster sei es deshalb ein "Verstoß gegen eine Vorschrift" und damit ein "schuldhaftes Verhalten" gewesen.
Gab Schiedsrichterassistent eine falsche Auskunft?
Aufgrund der Unkenntnis über die Regeln hatten VfL-Torwarttrainer Pascal Formann zweimal und van Bommel einmal beim vierten Offiziellen, Tobias Fritsch, nachgefragt, ob fünf oder sechs Wechsel möglich seien. Dass der Schiedsrichterassistent dabei vermeintlich eine falsche Auskunft gab und dies nicht zugeben wollte, mutmaßte auch Späth, der nur Coach van Bommel als glaubwürdigen Zeugen einstufte. "Man hat gesehen, dass er sich um Kopf und Kragen geredet hat", meinte Wolfsburgs Anwalt Christoph Schickardt frank und frei. Fritsch soll nach Aussage von van Bommel und Formann ihnen gegenüber falsche oder zumindest missverständliche Antworten zu einem sechsten Wechsel gegeben haben. Fritsch beharrte nun erneut darauf, auf die drei VfL-Nachfragen jeweils die richtige Antwort gegeben zu haben.
"Auswechslung ausschließlich in der Verantwortung des Vereins"
Dass Fritsch selbst den sechsten Wolfsburger Spielertausch zuließ und die Kontrollpflicht verletzte, war für die Urteilsfindung letztlich unerheblich. "Der Einsatz des sechsten Spielers ist die Unsportlichkeit. Die Auswechslung ist ausschließlich in der Verantwortung des Vereins", betonte Späth. Und dass Fritsch womöglich falsche Informationen gab, verringere diese Verantwortung nicht. "Deshalb kann das Verschulden, das der Schiedsrichter hatte, nicht das Verschulden des Vereins wegdiskutieren", so Späth.
Keine personellen Konsequenzen
"Das waren zwei intensive Wochen. Wir akzeptieren das Urteil und werden professionell damit umgehen. Nun konzentrieren wir uns auf alle weiteren Aufgaben", sagte Tim Schumacher, Geschäftsführer des Champions-League-Teilnehmers, zu dem Richterspruch. Personelle Konsequenzen werde es wegen der vereinsinternen Informationspanne nicht geben, bekräftigte er noch einmal.