Schrems vs. Facebook kommt vor Obersten Gerichtshof Österreichs

Der Rechtsstreit des Wiener Datenschutzaktivisten Max Schrems mit Facebook landet vor dem Obersten Gerichtshof in Österreich. Wie die österreichische Nachrichtenagentur APA am Montag berichtete, haben sowohl Facebook als auch Schrems Rechtsmittel gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Wien eingelegt. Schrems habe den OGH gebeten, den Fall zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof zu verweisen, teilte die Datenschutzorganisation noyb am Montag mit.

Nach "Safe Harbor" und "Privacy Shield" nun Werbung und DS-GVO

Schrems hat vor dem EuGH im Laufe seiner Auseinandersetzungen mit dem US-Konzern bereits zwei spektakuläre Erfolge erzielt, die den gesamten Datenaustausch zwischen den USA und der Europäischen Union betreffen. Im Oktober 2015 kippte der EuGH auf Schrems Betreiben die EU-US-Datenschutzvereinbarung "Safe Harbor". Im vergangenen Juni brachte Schrems vor dem EuGH auch die Nachfolgeregelung "Privacy Shield" zu Fall. Im aktuellen Rechtsstreit geht es unter anderem um die Frage, ob Facebook-Nutzer dem US-Netzwerk eine Einwilligung erteilt oder mit dem Unternehmen einen Vertrag abgeschlossen haben, da Facebook als mutmaßliche Leistung Werbung anbietet. Die beiden Dinge sind in der DS-GVO verschieden geregelt. Facebook ist der Auffassung, dass die Nutzer einen Vertrag abschließen, da sie personalisierte Werbung erhalten. Daher sei die DS-GVO nur eingeschränkt anwendbar.

Datenschutzverein: Einwilligung von Vertrag abzugrenzen

Der Datenschutzverein noyb verwies darauf, dass die DS-GVO sehr strenge Regeln für die Einwilligung habe. "Nutzer müssen vollständig informiert werden, die freie Wahl haben, ja oder nein zu sagen, und sie müssen in der Lage sein, jeder Art der Verarbeitung ausdrücklich zuzustimmen." Außerdem könnten Nutzer ihre Einwilligung jederzeit kostenlos zurückziehen. "Verträge sind jedoch Sache des nationalen Rechts und in der Regel viel flexibler. Nutzer müssen einen Vertrag nicht verstanden haben, um daran gebunden zu sein. Details können in AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) versteckt sein und die geben Nutzern üblicherweise keine Wahl."

OLG Wien entschied zugunsten Facebooks

Die bisher damit beschäftigten österreichischen Gerichtsinstanzen stellten sich an die Seite von Facebook. Das Landesgericht urteilte im Sommer, dass die Datenverarbeitung vertrags- und rechtskonform sei. Diese Ansicht teilte auch das OLG. Auch das OLG Wien geht in seinem Urteil von einem Vertrag aus. Man dürfe die Daten also dafür verarbeiten, Nutzern Werbung anzuzeigen.

Redaktion beck-aktuell, 15. März 2021 (dpa).