Die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für eine Reform der Grundsteuer sehen einen Zuschlag für große Städte vor. Wie das "Handelsblatt" am 10.04.2019 unter Berufung auf einen Gesetzentwurf des Scholz-Ressorts berichtete, sollen bei Großstädten ab 600.000 Einwohnern die zur Ermittlung der Grundsteuer herangezogenen Durchschnittsmieten teilweise um 10% erhöht werden. Dies gelte für Mietwohngrundstücke mit einem Bodenrichtwert von mehr als 3.600 Euro pro Quadratmeter sowie Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem Bodenrichtwert von mehr als 1.800 Euro.
Zuschlag wird mit Bandbreite der Mieten in Großstädten begründet
"Insbesondere in den Großstädten ab 600.000 Einwohner (Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart und Düsseldorf) gibt es eine erhebliche Bandbreite an tatsächlich vereinbarten Miete", heißt es demnach zur Begründung in dem Entwurf. Um diese Bandbreite entsprechend den Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts relations- und realitätsgerecht abzubilden, sei es erforderlich, lagebedingte Wohnwertunterschiede innerhalb dieser Städte im Rahmen eines Massenverfahrens sachgerecht zu berücksichtigen.
Unionsfraktion lehnt geplanten Zuschlag ab
Die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann, kritisierte das Vorhaben. "Die von Finanzminister Scholz geplante zusätzliche Verteuerung der Mieten durch einen Zuschlag bei Großstädten lehnen wir ab", sagte die CDU-Politikerin dem "Handelsblatt". "Wir waren vielmehr davon ausgegangen, dass es für Metropolen, in denen die Bürger ohnehin schon steigenden Mieten ausgesetzt sind, einen Abschlag gibt."
Redaktion beck-aktuell, 11. April 2019 (dpa).
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