Schnelltests, Stalking, Soziale Netzwerke: Das ändert sich im Oktober

Kostenpflichtige Schnelltests, elektronische Rezepte und Erleichterungen für Schuldner – der Oktober bringt zahlreiche Neuerungen. Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen angeordneter Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die Länder wollen auch diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im Bund-Länder-Beschluss ist der 01.11.2021 als spätester Termin vorgesehen.

Schnelltests

Schon ab dem 11.10.2021 müssen Schnelltests, die etwa beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen benötigt werden, von Ungeimpften in der Regel selbst bezahlt werden.

Energiekostenvergleich

Größere Tankstellen sind vom 01.10.2021 an verpflichtet, einen Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel, Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen, Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Stalking

Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt belästigt, landet schneller vor Gericht als bisher. Zuletzt musste den Tätern "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das das Leben des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigt. Ab Oktober reicht es schon aus, jemanden "wiederholt" zu belästigen und dessen Leben damit "nicht unerheblich" zu beeinträchtigen. Verschärft wird außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das digitale "Cyberstalking" ausdrücklich unter Strafe – etwa wenn jemand auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers zugreift.

Elektronisches Rezept

Nach einer Testphase in Berlin und Brandenburg können Arztpraxen vom 01.10.2021 an bundesweit freiwillig elektronische Arzneimittelrezepte ausstellen. Patienten können die eRezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten, aber auch ein Papierausdruck bleibt möglich. Ab Januar 2022 ist das eRezept für verschreibungspflichtige Medikamente ein Muss.

Inkassogebühren

Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren, in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50 Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige Teile des Gesetzes treten am 01.10.2021 in Kraft.

Soziale Netzwerke

Beim "Netzwerkdurchsetzungsgesetz", das Hass und Hetze im Netz bekämpfen soll, wird ein "Gegenvorstellungsverfahren" eingeführt. Soziale Netzwerke wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge verlangen.

Mindestlohn

Gerüstbauer werden besser bezahlt. Der Mindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk steigt von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf 12,55 Euro. Für Oktober des kommenden Jahres ist bereits eine weitere Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart. Die Tariflöhne in der Branche liegen allerdings deutlich höher: Hier steigt der Eck-Stundenlohn zum 01.10.2021 auf 17,47 Euro.

Dopingbekämpfung

Im Anti-Doping-Gesetz tritt eine Kronzeugenregelung in Kraft. Sie ermöglicht eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

Redaktion beck-aktuell, 24. September 2021 (dpa).