Schnelle und kostenlose Grundsteuererklärung für Privateigentum

Das Bundesfinanzministerium und die DigitalService GmbH des Bundes haben eine vereinfachte elektronische Übermittlungsmöglichkeit für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts entwickelt. Im Zuge der Grundsteuerreform müssen rund 36 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer in Deutschland ab dem 01.07.2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.

Online-Grundsteuererklärung für Privateigentum

Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude beziehungsweise zur Wohnung machen. Die "Grundsteuererklärung für Privateigentum" vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht unter Grundsteuererklärung für Privateigentum seit dem 04.07.2022 zur Verfügung.

Anwendung in elf Bundesländern nutzbar

Die Online-Anwendung "Grundsteuererklärung für Privateigentum" ist nur für Eigentümerinnen und Eigentümer aus jenen elf Bundesländern nutzbar, die sich bei der Grundsteuer für das sogenannte "Bundesmodell" entschieden haben. Das sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann das Verfahren nicht verwendet werden. Für diese Länder gibt es zum Beispiel "ELSTER".

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2022.