Online-Grundsteuererklärung für Privateigentum
Viele davon sind Privateigentümerinnen und -eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken. Diese müssen zur Feststellung des Grundsteuerwerts in den meisten Fällen nur wenige Angaben zum Grund und Boden sowie zum Gebäude beziehungsweise zur Wohnung machen. Die "Grundsteuererklärung für Privateigentum" vereinfacht die Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Zielgruppe. Die Online-Anwendung steht unter Grundsteuererklärung für Privateigentum seit dem 04.07.2022 zur Verfügung.
Anwendung in elf Bundesländern nutzbar
Die Online-Anwendung "Grundsteuererklärung für Privateigentum" ist nur für Eigentümerinnen und Eigentümer aus jenen elf Bundesländern nutzbar, die sich bei der Grundsteuer für das sogenannte "Bundesmodell" entschieden haben. Das sind Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Für Grundstücke in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen kann das Verfahren nicht verwendet werden. Für diese Länder gibt es zum Beispiel "ELSTER".