Schneeballsystem: BGH bestätigt sechs Jahre Haft für Verleger der "Osnabrücker Sonntagszeitung"

Der ehemalige Herausgeber der "Osnabrücker Sonntagszeitung", der ein Schneeballsystem mit der Veräußerung von "Medienbriefen" betrieben hatte und Anleger dadurch in Höhe von mindestens 1,6 Millionen Euro schädigte, muss für sechs Jahre in Haft. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes gegen ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Osnabrück verworfen, wie das LG am 20.10.2017 mitteilte.

Angeklagter betrieb Schneeballsystem zur Finanzierung seines Verlags

Der inzwischen 63-jährige Angeklagte hatte nach den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts ein Schneeballsystem betrieben, um eine Insolvenz seines Verlags abwenden und den Betrieb der Sonntagszeitung aufrechterhalten zu können. Zwischen Dezember 2009 und Januar 2014 hatte er als alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter der Verlagsgesellschaft mit Sitz in Osnabrück in der von ihm herausgegebenen Sonntagszeitung sogenannte Medienbriefe als sichere Geldanlage mit einer Rendite von 4 bis 6,25% beworben. Auch in den Beratungsgesprächen mit so geworbenen potentiellen Anlegern suggerierte der Angeklagte, dass es sich bei dem Kauf der Medienbriefe um eine sichere Geldanlage mit guter Rendite handele, die jederzeit ohne Verlust der Einlage gekündigt werden könne. Darüber, dass es sich bei dem Anlagemodell um eine stille Gesellschaftsbeteiligung mit Totalverlustrisiko handelte, klärte er die Kleinanleger nicht auf. Insbesondere informierte er die Anleger nicht darüber, dass die Gesellschaft bereits seit 2001 keinen Gewinn mehr erzielt hatte.

Verurteilung wegen Betrugs in 165 Fällen und Insolvenzverschleppung

Laut LG entstand im angeklagten Tatzeitraum für die Anleger ein Gesamtschaden in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Dabei sei noch nicht berücksichtigt, dass die Anleger als "stille Gesellschafter" von dem Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der gezahlten Vorabvergütung in Anspruch genommen würden. Das LG verurteilte den Angeklagten wegen Betrugs in 165 Fällen sowie wegen Insolvenzverschleppung zu sechs Jahren Haft. Der BGH hat die Revision des Angeklagten gegen das LG-Urteil verworfen. Die Entscheidung ist damit rechtskräftig. Der Verurteilte muss die Haftstrafe nun verbüßen.

BGH

Redaktion beck-aktuell, 23. Oktober 2017.

Mehr zum Thema