Schmerzensgeldstreit nach Germanwings-Absturz endet durch Vergleich

Für den Tod ihrer Angehörigen beim Absturz der Germanwings-Maschine 2015 erhalten fünf Familien von der Lufthansa ein höheres Schmerzensgeld als ursprünglich vorgesehen. Die entsprechenden Klagen beim Landgericht Düsseldorf seien gleichzeitig zurückgezogen worden, sagte der Anwalt der Familien, Christof Wellens am 27.08.2018. Zuvor hatte die “Rheinische Post“ berichtet.

Keine näheren Details über außergerichtliche Einigung bekannt

Über die genaue Höhe der Zahlungen gibt es keine Angaben. Es sei eine Einigung gelungen, die deutlich über das hinausgehe, was ursprünglich angeboten worden sei, so Wellens. Die Lufthansa nannte keine näheren Details zu der außergerichtlichen Einigung: “Zu juristischen Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht.“ Nach dem Absturz hatte Germanwings nach früheren Angaben der Muttergesellschaft Lufthansa 50.000 Euro Soforthilfe für jeden Todesfall gezahlt. In Deutschland seien zudem noch 10.000 Euro Schmerzensgeld an nächste Angehörige sowie 25.000 Euro je Verstorbenem an die Erben gezahlt worden.

Weitere Schadenersatz-Verfahren anhängig

Beim Absturz der Germanwings-Maschine am 24.03.2015 in Frankreich waren alle 150 Menschen an Bord ums Leben gekommen. Den Ermittlungen zufolge hatte der Copilot die Maschine absichtlich gegen einen Felsen gesteuert. Beim Landgericht Düsseldorf laufen nach Angaben einer Sprecherin noch zwei weitere Schadenersatz-Verfahren. Geklagt haben Angehörige von Opfern aus Südamerika. Beim Landgericht Essen liegt eine Schmerzensgeldklage von weiteren 190 Hinterbliebenen. Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei noch nicht bestimmt, sagte ein Gerichtssprecher.

Redaktion beck-aktuell, 28. August 2018 (dpa).

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