Keine näheren Details über außergerichtliche Einigung bekannt
Über die genaue Höhe der Zahlungen gibt es keine Angaben. Es sei eine Einigung gelungen, die deutlich über das hinausgehe, was ursprünglich angeboten worden sei, so Wellens. Die Lufthansa nannte keine näheren Details zu der außergerichtlichen Einigung: “Zu juristischen Verfahren äußern wir uns grundsätzlich nicht.“ Nach dem Absturz hatte Germanwings nach früheren Angaben der Muttergesellschaft Lufthansa 50.000 Euro Soforthilfe für jeden Todesfall gezahlt. In Deutschland seien zudem noch 10.000 Euro Schmerzensgeld an nächste Angehörige sowie 25.000 Euro je Verstorbenem an die Erben gezahlt worden.
Weitere Schadenersatz-Verfahren anhängig
Beim Absturz der Germanwings-Maschine am 24.03.2015 in Frankreich waren alle 150 Menschen an Bord ums Leben gekommen. Den Ermittlungen zufolge hatte der Copilot die Maschine absichtlich gegen einen Felsen gesteuert. Beim Landgericht Düsseldorf laufen nach Angaben einer Sprecherin noch zwei weitere Schadenersatz-Verfahren. Geklagt haben Angehörige von Opfern aus Südamerika. Beim Landgericht Essen liegt eine Schmerzensgeldklage von weiteren 190 Hinterbliebenen. Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei noch nicht bestimmt, sagte ein Gerichtssprecher.