Schleswig-Holsteins Landtag hat nach eigenen Angaben als erstes Landesparlament in Deutschland für extreme Ausnahmesituationen ein Notparlament in der Landesverfassung verankert. Das Parlament stimmte heute mit großer Mehrheit dem Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grünen, FDP und SSW zu. Vorgesehen ist die Bestellung eines Notausschusses für den Fall, dass der Landtag aufgrund einer außergewöhnlichen Gefahr nicht handlungsfähig ist.
Notausschuss soll aus 11 Mitgliedern bestehen
Der Notausschuss soll - entsprechend den Mehrheitsverhältnissen - aus mindestens elf Mitgliedern bestehen und tagen, wenn dies dem gesamten Landtag aufgrund einer Naturkatastrophe, Seuchengefahr, eines besonders schweren Unglücksfalls oder einer drohenden Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung nicht möglich ist.
Redaktion beck-aktuell, 26. März 2021 (dpa).
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Brüning, Was wirklich nottut – Parlamentsroutine statt Notparlament, NVwZ 2021, 272
Dreier: Rechtsstaat, Föderalismus und Demokratie in der Corona-Pandemie, DÖV 2021, 229
Schröder, Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes, JA 2017, 809