Schlecker-Insolvenzverwalter scheitert erneut mit Millionenklage gegen frühere Lieferanten

Der Insolvenzverwalter der Drogeriemarktkette Schlecker, Arndt Geiwitz, ist mit seiner Schadensersatzklage in Millionenhöhe gegen frühere Lieferanten auch in der Berufungsinstanz gescheitert. Nach Angaben des Klägers hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 12.05.2020 die Berufung gegen das erstinstanzlich ergangene Urteil zurückgewiesen. Geiwitz will nun Nichtzulassungsbeschwerde einlegen. 

Insolvenzverwalter verlangt wegen Kartellabsprachen Schadensersatz in Millionenhöhe

Geiwitz verlangt von den Drogerieartikel-Herstellern rund 212 Millionen Euro Schadensersatz. Die Drogeriemarktkette soll vor ihrer Insolvenz jahrelang zu viel bezahlt haben, weil die Hersteller sich abgesprochen hatten. Bundeskartellamt und EU-Kommission hatten deshalb schon Bußgelder verhängt. Geiwitz geht nun zivilrechtlich gegen die Kartelle vor. Neben Drogerieartikeln geht es in weiteren Fällen auch um Süßwaren, Waschmittel und Kaffee. Ein Verfahren wurde seinen Angaben zufolge bereits einvernehmlich eingestellt, die übrigen laufen noch. Insgesamt verlangt der Insolvenzverwalter Schadensersatz in Höhe von gut 300 Millionen Euro.

Geiwitz: “Wir kämpfen für die Masse-Gläubiger“

Die Begründung für das Berufungsurteil lag zunächst nicht vor. Geiwitz betonte zwar, dass man von Anfang an auf langwierige und komplexe Prozesse durch die Instanzen eingestellt gewesen sei. Überraschend sei die Entscheidung aber, weil das Gericht noch vor wenigen Wochen in einem vergleichbaren Verfahren einer anderen Drogeriemarktkette zu Gunsten des Klägers einen Beweisbeschluss erlassen habe. “Wir kämpfen mit den Kartellklagen primär für die Masse-Gläubiger und damit allen voran auch für die Schlecker-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wie auch für jeden Steuerzahler, da die Bundesagentur für Arbeit hohe Ansprüche hat“, sagte Geiwitz.

OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 12.05.2020 - 11 U 98/18

Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2020 (dpa).

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