Insolvenzverwalter verlangt wegen Kartellabsprachen Schadensersatz in Millionenhöhe
Geiwitz verlangt von den Drogerieartikel-Herstellern rund 212 Millionen Euro Schadensersatz. Die Drogeriemarktkette soll vor ihrer Insolvenz jahrelang zu viel bezahlt haben, weil die Hersteller sich abgesprochen hatten. Bundeskartellamt und EU-Kommission hatten deshalb schon Bußgelder verhängt. Geiwitz geht nun zivilrechtlich gegen die Kartelle vor. Neben Drogerieartikeln geht es in weiteren Fällen auch um Süßwaren, Waschmittel und Kaffee. Ein Verfahren wurde seinen Angaben zufolge bereits einvernehmlich eingestellt, die übrigen laufen noch. Insgesamt verlangt der Insolvenzverwalter Schadensersatz in Höhe von gut 300 Millionen Euro.
Geiwitz: “Wir kämpfen für die Masse-Gläubiger“
Die Begründung für das Berufungsurteil lag zunächst nicht vor. Geiwitz betonte zwar, dass man von Anfang an auf langwierige und komplexe Prozesse durch die Instanzen eingestellt gewesen sei. Überraschend sei die Entscheidung aber, weil das Gericht noch vor wenigen Wochen in einem vergleichbaren Verfahren einer anderen Drogeriemarktkette zu Gunsten des Klägers einen Beweisbeschluss erlassen habe. “Wir kämpfen mit den Kartellklagen primär für die Masse-Gläubiger und damit allen voran auch für die Schlecker-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wie auch für jeden Steuerzahler, da die Bundesagentur für Arbeit hohe Ansprüche hat“, sagte Geiwitz.