Im Streit um eine Millionen-Entschädigung nach
einer umstrittenen Buchveröffentlichung kann sich die Witwe von
Altkanzler Helmut Kohl wenig Hoffnung machen. Der Bundesgerichtshof
erklärte am Montag in Karlsruhe, dass ein Anspruch auf solche
Geldentschädigungen wegen verletzter Persönlichkeitsrechte
grundsätzlich nicht vererblich sei und der Senat in diesem Fall auch
keine Ausnahme sehe. Sein Urteil will der BGH erst später verkünden.
Fünf Millionen Euro nebst Zinsen gefordert
Alleinerbin Maike Kohl-Richter will wie ihr 2017 gestorbener Mann
mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls
Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan. Der Journalist
und Historiker sollte Kohls Memoiren schreiben und sprach Hunderte
Stunden mit dem früheren CDU-Chef bei ihm zu Hause in Ludwigshafen.
Nach drei von vier geplanten Bänden kam es zum Bruch. Eigenmächtig
veröffentlichte Schwan 2014 das Buch "Vermächtnis: Die
Kohl-Protokolle", in dem Kohl mit abwertenden Urteilen über Politiker
und gesellschaftliche Größen zitiert wird.
Streit um Verbreitung umstrittener Buch-Passagen
Der Anwalt von Kohl-Richter argumentierte in Karlsruhe, dass das
Kölner Landgericht Kohl kurz vor seinem Tod eine Million Euro
zugestanden hatte und die Schuldner in Verzug seien. Zudem ging es in
der Verhandlung um die Verbreitung von mehr als 100 umstrittenen
Passagen aus dem Buch. Hier könnte es darauf hinauslaufen, dass der
BGH einzelne oder alle Zitate nochmal von einem anderen Gericht
bewerten lässt.
BGH - VI ZR 248/18
Redaktion beck-aktuell, 25. Oktober 2021 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
OLG Köln, Protokolle für Memoiren eines Altbundeskanzlers - Verschwiegenheitspflicht des Ghostwriters sowie Reichweite des postmortalen Persönlichkeitsschutzes, BeckRS 2018, 10541
OLG Köln, Erblasser, Autobiografie, Zahlung, Geldentschädigung, Persönlichkeitsrechtsverletzung, Veröffentlichung, Verbreitung, Informationsinteresse, Spendenaffäre, BeckRS 2018, 17910
Aus dem Nachrichtenarchiv
Auskunftsansprüche zu Kopien von Kohl-Tonbändern, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.09.2020, becklink 2017351
BGH urteilt Anfang September über Klage gegen Kohls Ghostwriter, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 21.08.2020, becklink 2017232