Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein muss ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ihrer einstigen Zwei-Jahres-Sperre akzeptieren. Das Straßburger Gericht wies ihren Antrag zurück, den Fall vor seiner höchsten Instanz neu aufzurollen, wie es am 05.02.2019 mitteilte. Damit ist das Urteil vom 02.10.2018 (Az.: 67474/10, BeckRS 2018, 23523) rechtskräftig.
Vor zehn Jahren aus dem Rennen genommen
Diese Entscheidung dürfte die am 07.02.2019 startenden Einzelstrecken-Weltmeisterschaften in Inzell überschatten, bei denen Pechstein mit 46 Jahren vor den Augen der Verantwortlichen der Internationalen Eislauf-Union ISU auf vier Distanzen antritt. Am ersten WM-Tag in Inzell jährt sich jene Nacht, in der Pechstein bei der Allround-WM 2009 in Hamar wegen erhöhter Blutwerte von der ISU aus dem Rennen genommen wurde.
EGMR bejahte Unabhängigkeit des CAS
In seinem ersten Urteil hatte der EGMR dem Internationalen Sportgerichtshof CAS keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit attestiert. Das hatte Pechstein ihm vorgeworfen. Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin hatte im Jahr 2009 vor dem CAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte gekämpft, die sie auf eine vom Vater geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS bestätigte die Strafe jedoch.
CAS verletzte lediglich Recht auf faires Verfahren
Allerdings gaben die Richter Pechstein im Oktober 2018 in einem anderen Punkt Recht: Der CAS hätte ihr ein öffentliches Verfahren gewähren müssen. Durch die fehlende Öffentlichkeit sei Pechsteins Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.
EGMR
Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2019 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
EGMR, Vertragliche Schiedsklauseln, Schiedsrichterentscheidung, Ernennung der Schiedsrichter, Internationale Schiedsverfahren, Schiedsspruch, Öffentliche Verhandlung, Schiedsgerichtsordnung, BeckRS 2018, 23523
Heermann, Die Sportschiedsgerichtsbarkeit nach dem Pechstein-Urteil des BGH, NJW 2016, 2224
Prütting, Das Pechstein-Urteil des BGH und die Krise der Sport-Schiedsgerichtsbarkeit, SpuRt 2016, 143
BGH, Ausschließliche Zuständigkeit des Court of Arbitration for Sport (CAS) aufgrund Schiedsvereinbarung, BeckRS 2016, 10974
Aus dem Nachrichtenarchiv
Pechstein-Urteil: EGMR sieht keinen Mangel an Unabhängigkeit des CAS, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.10.2018, becklink 2011104
Brüsseler Berufungsgericht schwächt CAS und stärkt Pechstein-Position, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 03.09.2018, becklink 2010836
BGH, Schadensersatzklage von Claudia Pechstein wegen Dopingsperre vor deutschen Gerichten unzulässig, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 07.06.2016, becklink 2003496