Schlappe für Pechstein: EGMR rollt Fall nicht neu auf

Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin Claudia Pechstein muss ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ihrer einstigen Zwei-Jahres-Sperre akzeptieren. Das Straßburger Gericht wies ihren Antrag zurück, den Fall vor seiner höchsten Instanz neu aufzurollen, wie es am 05.02.2019 mitteilte. Damit ist das Urteil vom 02.10.2018 (Az.: 67474/10, BeckRS 2018, 23523) rechtskräftig.

Vor zehn Jahren aus dem Rennen genommen 

Diese Entscheidung dürfte die am 07.02.2019 startenden Einzelstrecken-Weltmeisterschaften in Inzell überschatten, bei denen Pechstein mit 46 Jahren vor den Augen der Verantwortlichen der Internationalen Eislauf-Union ISU auf vier Distanzen antritt. Am ersten WM-Tag in Inzell jährt sich jene Nacht, in der Pechstein bei der Allround-WM 2009 in Hamar wegen erhöhter Blutwerte von der ISU aus dem Rennen genommen wurde.

EGMR bejahte Unabhängigkeit des CAS

In seinem ersten Urteil hatte der EGMR dem Internationalen Sportgerichtshof CAS keinen Mangel an Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit attestiert. Das hatte Pechstein ihm vorgeworfen. Deutschlands erfolgreichste Winterolympionikin hatte im Jahr 2009 vor dem CAS gegen eine zweijährige Sperre wegen auffälliger Blutwerte gekämpft, die sie auf eine vom Vater geerbte Blutanomalie zurückführt. Der CAS bestätigte die Strafe jedoch.

CAS verletzte lediglich Recht auf faires Verfahren

Allerdings gaben die Richter Pechstein im Oktober 2018 in einem anderen Punkt Recht: Der CAS hätte ihr ein öffentliches Verfahren gewähren müssen. Durch die fehlende Öffentlichkeit sei Pechsteins Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden.

EGMR

Redaktion beck-aktuell, 6. Februar 2019 (dpa).

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