Änderung des Infektionsschutzgesetzes möglicherweise kommende Woche
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Zur Vereinheitlichung der Corona-Maßnahmen lässt sich das Infektionsschutzgesetz nach Darstellung des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) in kürzester Zeit ändern. "Es kann schnell gehen, wenn die Beteiligten alle wollen", sagte er am Donnerstagabend im ZDF-"heute-journal". Am Freitag bestätigte die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer in Berlin, dass das Infektionsschutzgesetz im Eilverfahren nachgeschärft werden soll.

Vorgezogene Kabinettssitzung soll Verfahren einleiten

Überraschende Wende bei der Corona-Strategie von Bund und Ländern: Die vor Ostern vereinbarte nächste Runde von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder fällt aus. Stattdessen steht nun im Eilverfahren die Schärfung des Infektionsschutzgesetzes an. Ziel sei es, so Demmer weiter, bundesweit einheitliche Regelungen für Regionen mit hohen Infektionszahlen zu schaffen. Dazu werde die nächste Sitzung des Bundeskabinetts von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen. "Bund und Länder haben sich heute darauf verständigt, in enger Absprache mit den Bundestagsfraktionen das Infektionsschutzgesetz zu ergänzen, um nun bundeseinheitlich zu regeln, welche Beschränkungen zu ergreifen sind, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis über 100 liegt", so Demmer weiter. Angestrebt werde ein "ganz normales Gesetzgebungsverfahren", sagte die Sprecherin.

Einheitlichere Regelungen mit oder ohne Zustimmung des Bundesrates

Mitglieder der CDU/CSU-Fraktion hatten sich schon in den vergangenen Tagen für mehr Corona-Kompetenzen des Bundes ausgesprochen. In den beiden nächsten Sitzungswochen könne man entweder den Bund ermächtigen, bundeseinheitliche Regelungen für Corona-Maßnahmen zu erlassen, so Schäuble im ZDF. Dazu brauche man eine Zustimmung des Bundesrats. Oder man könne "bestimmte Regeln für die Länder verbindlich vorgeben durch Bundesgesetz". Dem müsse der Bundesrat nicht zustimmen. Zur Not könne dies auch in einer Sitzungswoche passieren. Genau das scheint nun der Plan zu sein.

Einigung auf gemeinsames Bund-Länder-Handeln nicht mehr möglich

Aus der Fraktion von CDU und CSU im Bundestag hatte es zuvor einen Vorstoß für mehr Corona-Kompetenzen des Bundes gegeben. Eine Einigung auf gemeinsames Handeln sei "zuletzt und andauernd" nicht mehr möglich gewesen, schrieben die drei Abgeordneten Norbert Röttgen, Johann Wadephul und Yvonne Magwas an andere Fraktionsmitglieder. Die Initiative zielte darauf ab, dem Bund die Möglichkeit zu geben, per Rechtsverordnung bundesweit gleiche Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung durchzusetzen.

Merkel für klare Vorgaben für die Länder

Merkel hatte bereits am vergangenen Sonntagabend in der ARD-Sendung "Anne Will" gesagt, dass sie über Wege nachdenke, den Ländern klarere Vorgaben bei der Infektionsbekämpfung zu machen. Eine Möglichkeit sei, "das Infektionsschutzgesetz noch mal anzupacken und ganz spezifisch zu sagen, was muss in welchem Fall geschehen". Sie werde nicht zuschauen, bis es 100.000 Neuinfektionen am Tag gebe. Für alle Entscheidungen seien am Ende Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat erforderlich. Bund und Länder müssten zusammen handeln. "Wir können nichts ohne einander beschließen". Aber: "Wir sind verpflichtet, qua Gesetz, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Und im Augenblick ist die Eindämmung nicht da."

Grüne sehen sich durch Merkels Corona-Überlegungen bestätigt

Die Grünen sehen sich durch die Überlegungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) zu einer Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes bestätigt. Auf die Frage, ob Merkel in dieser Frage auf die Unterstützung der Grünen im Bundestag und Bundesrat setzen könnte, sagte Grünen-Chefin Annalena Baerbock am Montag in Berlin: "Ein klares Ja. Und zwar seit einem halben Jahr." Die Grünen machen sich seit langem für einen Stufenplan stark, der Corona-Auflagen an bestimmte Indikatoren im Infektionsgeschehen knüpft und so mehr Berechenbarkeit schafft. Dafür hätten die Grünen sich sowohl im Bundestag als auch in Gesprächen mit dem Kanzleramt immer wieder eingesetzt, sagte Baerbock. Sie forderte auch strengere Vorgaben für Arbeitgeber und verpflichtende Tests für den Arbeitsort sowie eine bundesweite Anwendung der Notbremse. Dieses Instrument hatten Bund und Länder Anfang März vereinbart. Es sieht vor, dass bei Überschreiten bestimmter Infektionszahlen wieder verschärfte Auflagen in Kraft treten.

Schäuble: Chance für die Länder

Dem Bund mehr Kompetenzen zuzusprechen sieht Schäuble auch als Chance für die Länder. "Wenn die Ministerpräsidenten nach jeder Ministerpräsidentenkonferenz dann hinterher doch wieder irgendwie unterschiedlich wirken und das auch beklagen; vor jeder Ministerpräsidentenkonferenz auch appellieren, sie sollen es alle einheitlich machen, dann können wir als Gesetzgeber ihnen dabei doch ein ganzes Stück weit helfen", sagte Schäuble.

Redaktion beck-aktuell, 9. April 2021 (dpa).