Danach soll zum 1.1.2024 ein neues Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) geschaffen werden. Damit soll die Geldwäschebekämpfung priorisiert und ein "ganzheitliches und vernetztes Vorgehen" ermöglicht werden.
Zentraler Bestandteil der neuen Behörde, die Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits im August 2022 angekündigt hatte, wird nach dem geplanten Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) ein neues Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) sein, das "in bedeutsamen Fällen der internationalen Geldwäsche mit Inlandsbezug" strafrechtlich ermitteln soll. Dabei wird der Fokus verändert: Das EZG soll nach dem Ansatz "follow the money" bereits bei verdächtigen Finanzströmen ansetzen, um Taten, professionelle Hintermänner und Netzwerke aufzuspüren. Bislang knüpften Geldwäscheermittlungen in der Regel an Vortaten an.
Die Zuständigkeiten des Bundeskriminalamtes (BKA) bleiben nach dem Entwurf daneben bestehen, das BKA soll für Geldwäsche- und Finanzermittlungen zudem personell verstärkt und Ressourcen in einer Organisationsstruktur "Geldwäschebekämpfung, Wirtschafts- und Finanzkriminalität" gebündelt werden. Vorgesehen ist auch eine Gemeinsame Ermittlungsgruppe (GEG) von BKA und BBF.
Neues Immobilientransaktionsregister
Unter dem Dach des BBF ist dem Entwurf zufolge auch eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht vorgesehen, die einheitliche Leitlinien für die Aufsicht im Nichtfinanzsektor entwickeln soll. Damit soll gewährleistet werden, dass die dezentralen Aufsichtsbehörden in den Ländern koordiniert agieren. Die Zentralstelle soll die Landesaufsichtsbehörden auch gezielt mit eigenen Ressourcen unterstützen. Ferner soll die hohe Zahl an Aufsichtsbehörden gemeinsam mit den Ländern reduziert werden.
Um die Datenqualität im Transparenzregister zu verbessern, sieht der Entwurf zusätzliche Abfragebefugnisse vor. Für Unternehmen sollen zudem Anreize gesetzt werden, freiwillig ihre Eigentums- und Kontrollstrukturen im Transparenzregister offenzulegen. Vorgesehen ist außerdem ein neues Immobilientransaktionsregister, das zur Geldwäschebekämpfung und zur Sanktionsdurchsetzung einen volldigitalen Zugriff auf Daten über Immobilienveräußerungen ermöglichen soll.
Mit dem geplanten Gesetz will die Regierung Defizite im Bereich der Geldwäschebekämpfung abstellen, die die Financial Action Task Force (FATF), ein bei der OECD angesiedeltes Gremium zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Proliferationsfinanzierung, 2022 in ihrem Abschlussbericht zur Prüfung Deutschlands moniert hatte.