Schärfere Corona-Vorgaben im Dezember
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© John Macdougall / AFP-Pool / dpa

Im Kampf gegen die vierte Corona-Welle hat die Bund-Länder-Runde mit der scheidenden Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrem designierten Nachfolger Olaf Scholz (SPD) sowie den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder am Donnerstag weitere Maßnahmen beschlossen. Dazu gehören Einschränkungen für Sport- und andere Großveranstaltungen, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und 2G für Kinos, Gaststätten und Einzelhandel.

Scholz appelliert an Ungeimpfte

In der Pressekonferenz appellierte der designierte Kanzler Olaf Scholz an die ungeimpften Teile der Bevölkerung, sich nun impfen zu lassen. Vor allen beschränkenden Maßnahmen sei dies der wichtigste Aspekt in der Pandemiebekämpfung. Bis Jahresende strebt er eine Zahl von 30 Millionen weiteren Impfungen an. Der Bund werde für Dezember Millionen zusätzliche Impfdosen organisieren.  Apotheken, Pflegefachkräfte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen künftig mitimpfen dürfen. Merkel erläuterte, dass Impfungen künftig nur begrenzte Zeit gültig sein werden. Die ursprünglichen zwei Impfungen würden vermutlich nach Ablauf von 9 Monaten nicht mehr als vollständiger Impfnachweis anerkannt werden. Hierzu fehlen im Beschluss aber noch konkrete Feststellungen.

Allgemeine und spezielle Impfpflicht

Der Bundestag werde vermutlich Anfang kommenden Jahres über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden, so Merkel weiter. Bis zum Jahresende solle hierzu der Ethikrat eine Empfehlung erarbeiten. Auch der nordrhein-westfälische Regierungschef Hendrik Wüst (CDU), gegenwärtig Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), forderte: "Impfen, impfen, impfen." Angekündigt wird noch einmal eine einrichtungsbezogene Impfpflicht, etwa für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Kliniken. Daran werde bereits gearbeitet.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte

Treffen, an denen mindestens ein Ungeimpfter teilnimmt, sollen grundsätzlich auf den eigenen Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts beschränkt werden. Kinder unter 14 Jahren sollen von der Zählung ausgenommen sein. Eingeschränkt werden auch Privatpartys: Bei Inzidenzen über 350 dürfen maximal noch 50 Menschen drinnen zusammenkommen, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, draußen maximal 200.

(Mindestens) 2G im Einzelhandel und bei kulturellen Veranstaltungen

Die 2G-Regel wird bundesweit auf den Einzelhandel angewendet, unabhängig von der vor Ort herrschenden Inzudenz. Zutritt haben dann nur noch Geimpfte und Genesene, die Kontrollen sollen Geschäftsinhaber selber durchführen. Ausnahmen gelten für Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken. Die gleiche Regel soll bundesweit auch für Gaststätten sowie kulturelle Veranstaltungen wie Kinos und Theater gelten - hier soll zusätzlich ein Corona-Test verlangt werden können (2G plus). Gaststätten werden nicht bundesweit geschlossen, es kann aber regional "zeitlich befristete" Schließungen geben. Für diese Maßnahme muss das Infektionsschutzgesetz wieder geändert werden. Das gilt auch für mögliche Alkoholverkaufsverbote oder Einschränkungen bei Hotelübernachtungen. Zur Kompensation von Umsatzausfällen kündigte Scholz eine Weiterführung von unterstützenden Maßnahmen an. Clubs und Diskotheken müssen in Regionen mit hoher Inzidenz geschlossen bleiben, die grenze liegt hier bei 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen.

Grenzen für Großveranstaltungen

Überregionale Sport-, Kultur- und andere Großveranstaltungen werden auf 50% der Kapazität des Veranstaltungsorts begrenzt. In Innenräumen wird die Auslastung zudem auf maximal 5.000 Zuschauer gedeckelt werden, im Freien auf 15.000. Nur Geimpfte und Genesene sollen Zugang haben und auch medizinische Masken tragen müssen. Vor Silvester soll zudem ein Verkaufsverbot für Feuerwerk gelten. Kommunen sollen auf "publikumsträchtigen" Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Außerdem soll es Versammlungsverbote geben.

Wieder Maskenpflicht in Schulen

Wo die Maskenpflicht in Schulen noch nicht wieder eingeführt wurde, muss das jetzt passieren. Ob Masken auch am Platz getragen werden müssen, bleibt offen. Im Beschluss heißt es nur: "In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen." Scholz und Wüst wiesen darauf hin, dass die vorgestellten Maßnahmen Mindeststandards darstellten, über die Länder in besonders betroffenen Gebieten auch hinausgehen könnten. Zudem dürfen Maßnahmen, die vor dem Auslaufen der Epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25.11. ergriffen wurden, über den 15.12. hinaus fortgeführt werden.

Redaktion beck-aktuell, 2. Dezember 2021 (ergänzt durch Material der dpa).