Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung nicht mehr möglich
Künftig sollen Zoll und Arbeitsschutzbehörden sowie kommunale Ordnungs- und Gesundheitsämter zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Arbeits-, Infektions- und Gesundheitsschutzstandards eingehalten werden. Ab dem 01.01.2021 sollen das Schlachten und die Verarbeitung von Fleisch nach den Plänen der Bundesregierung nur noch durch Beschäftigte des eigenen Betriebes zulässig sein. Werkverträge und Arbeitnehmerüberlassung wären damit nicht mehr möglich. Handwerksbetriebe sollen von dieser Regelung ausgenommen sein.
Verpflichtende Mindeststandards bei Unterbringung
Der Bußgeldrahmen bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz soll auf 30.000 Euro verdoppelt werden. Die Bundesregierung prüft zudem, wie die Unternehmen verpflichtet werden können, Mindeststandards bei der Unterbringung sicherzustellen. Das Projekt "Faire Mobilität" werde dauerhaft finanziell und rechtlich abgesichert, damit ausländische Beschäftigte in ihrer Heimatsprache über ihre Rechte sowie einschlägige Vorschriften aufgeklärt werden, heißt es in der Mitteilung der Bundesregierung.