Vorwurf: Interne Betriebsratsdokumente gefälscht oder gelöscht
Die Kündigungsschutzklage des ehemaligen SAP-Betriebsratschefs hat das Arbeitsgericht Mannheim im Dezember vergangenen Jahres abgewiesen. Der Kläger habe durch sein Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht verletzt. Dadurch, dass er Daten gezielt und über einen längeren Zeitraum hinweg manipuliert habe, sei auf Seiten der Arbeitgeberin ein endgültiger Vertrauensverlust entstanden. Eigentlich hätte am 10.08.2022 ein Berufungstermin vor dem LAG stattfinden sollen, dieser Termin entfalle nun, teilte ein Gerichtssprecher mit. Über die Details der Einigung wurde nichts bekannt.