Sammelklage gegen E.ON-Fernwärme: Bundesamt öffnet Klageregister

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält Preiserhöhungen von E.ON im Bereich Fernwärme für zu hoch und hatte deshalb 2023 eine Verbandsklage eingereicht. Nun hat das Bundesamt für Justiz das Klageregister für betroffene Verbraucher und Unternehmen geöffnet.

Verbraucherinnen und Verbraucher sowie kleine Unternehmen können sich ab sofort mit ihren Ansprüchen oder Rechtsverhältnissen, die sie gegen E.ON Energy Solutions geltend machen wollen, ins Klageregister eintragen lassen, teilte am Montag das Bundesamt mit. Mit der Sammelklage, die im November beim OLG Hamm eingereicht wurde, will der Verband erreichen, dass E.ON seine Abrechnungen rückwirkend anpasst und den Kunden das sich daraus ergebene Guthaben erstattet.

Nach Darstellung des vzbv hat E.ON Energy Solutions "in den letzten Jahren seine Preise enorm erhöht". Als Beispiel führte der Verband Preise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen an. Dort hatte E.ON laut vzbv den Brutto-Arbeitspreis von 6,18 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde 2022 erhöht. Diese Preiserhöhungen seien nicht gerechtfertigt, so der vzbv.

E.ON verteidigt seine Preispolitik

E.ON sieht das anders und hatte die Vorwürfe seinerzeit zurückgewiesen. "Unsere Fernwärmepreise folgen den gesetzlichen Vorgaben und passen sich den Kosten- und Marktentwicklungen an", so ein Unternehmens-Sprecher. Die Preisgestaltung richte sich nach Preiskomponenten, die auf jederzeit einsehbaren Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes beruhten. E.ON sei sich zwar der Belastungen der Kunden bewusst, aber für die historisch hohen Energiepreise der letzten beiden Jahre nicht verantwortlich, so der Sprecher. "Unsere Preise waren und sind fair, transparent und entsprechen allen gesetzlichen Vorgaben."

Redaktion beck-aktuell, gk, 27. Februar 2024 (dpa).