Safer Internet Day 2020: Bayerns Justizminister fordert ein zeitgemäßes Cyberstrafrecht

Im Vorfeld des Safer Internet Day 2020 am 11.02.2020 hat sich Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) für ein zeitgemäßes Cyberstrafrecht ausgesprochen. Eisenreich setzt sich unter anderem dafür ein, den Strafrahmen bei Datendelikten anzuheben. Datendiebstahl und Datenhehlerei sollten seiner Meinung nach ebenso wie Diebstahl und Hehlerei in der analogen Welt mit einer Höchststrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden können anstatt wie bisher mit bis zu drei Jahren.

Digitale Welt bringt neue Herausforderungen

Eisenreich wies in einer Mitteilung vom 10.02.2020 auf die Herausforderungen hin, die mit der Digitalisierung einhergehen. Das bringe neue Herausforderungen für Gesellschaft und Rechtsstaat mit sich. So hätten Datenleaks und Hackerangriffe auf Unternehmen bereits gezeigt, wie verwundbar die digitale Gesellschaft sei. Gefordert seien zum einen die Unternehmen selbst: "Sie müssen für einen ausreichenden Schutz ihrer Systeme sorgen und sich gegen Cyberangriffe wappnen." Aber auch der Rechtsstaat sei gefordert. Dieser müsse durch ein zeitgemäßes Strafrecht "seinen Beitrag zu einer sicheren digitalen Welt leisten".

Eisenreich fordert "fittes" Cyberstrafrecht für digitale Welt

"Wir müssen das Cyberstrafrecht fit für die digitale Welt machen“, erklärte der Minister weiter. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Strafrahmen bei Datendelikten niedriger ausfielen als bei vergleichbaren Straftatbeständen in der analogen Welt. Auch könne es nicht sein, dass bei besonders schweren Fällen, wie Angriffen auf kritische Infrastrukturen, aufgrund einer Lücke im Gesetz derzeit keine härteren Strafen möglich seien.

Bei Angriff auf kritische Infrastrukturen sollen höhere Strafen möglich sein

Neben der Anhebung der Strafrahmen bei Datendelikten sollte nach Meinung Eisenreichs die Möglichkeit höherer Strafen (bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe) bestehen, wenn ein Angriff kritische Infrastrukturen betrifft oder es sich um einen sonstigen besonders schweren Fall handelt (zum Beispiel bei gewerbsmäßigem Handeln). "Wenn etwa ein Krankenhaus oder ein Energieversorger lahmgelegt werden soll, dann muss das auch im Strafrecht einen Unterschied machen", betonte der Minister. "Auch professionelle Banden, die das Hacken hauptberuflich betreiben, müssen härter bestraft werden können."

Auch Versuch bestimmter Datendelikte soll strafbar werden

Eisenreich forderte außerdem, den Versuch bestimmter Datendelikte unter Strafe zu stellen und digitale Ermittlungskompetenzen bei besonders schweren Straftaten aus dem Bereich der Cyberkriminalität zu schaffen. "Datendelikte dürfen nicht länger bagatellisiert werden“, stellte Eisenreich klar.

Mehr Befugnisse für Strafverfolgungsbehörden

Derartige Taten müssten zudem konsequent geahndet werden können, so der Eisenreich. Er forderte deshalb für die Strafverfolgungsbehörden ausreichende digitale Ermittlungsbefugnisse. "Nur so können wir dafür sorgen, dass sich die Menschen in der digitalen Welt ebenso sicher fühlen wie in der analogen Welt“.

Redaktion beck-aktuell, 11. Februar 2020.

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