Sachverständige für Nachbesserungen beim BND-Gesetz

Mehrere Sachverständige haben Kritik am Entwurf der Bundesregierung für ein neues BND-Gesetz geübt. Ihrer Ansicht nach ist nicht unbedingt gewährleistet, dass vertrauliche Kommunikation von Journalisten künftig ausreichend vor dem Zugriff des deutschen Auslandsgeheimdienstes geschützt wird. Moniert wurde auch das Fehlen besonderer Schutzmechanismen, um eine Weitergabe sensibler Daten zu Whistleblowern an ausländische Nachrichtendienste zu verhindern.

Regelungen zu komplex?

Einige der neuen Regeln seien womöglich zu komplex für die Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes, die schließlich nicht alle Juristen seien, merkte bei der Anhörung im Innenausschuss des Bundestages am Montag Markus Löffelmann von der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung an. Im Vergleich zur bislang geltenden Rechtslage mache der Entwurf "vieles besser, aber besser ist noch nicht gut genug", bilanzierte Nora Markard von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Beispielsweise sei es nicht sinnvoll, dem BND die Entscheidung zu überlassen, wer als Journalist im Sinn des Gesetzes anzusehen sei.

Stärkere Kontrolle des BND geplant

Der BND soll beim technischen Ausspähen von Ausländern außerhalb Deutschlands künftig stärker kontrolliert werden. Dafür wird unter anderem ein Unabhängiger Kontrollrat geschaffen. Die Reform war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Mai 2020 insbesondere die Regeln zur sogenannten strategischen Fernmeldeaufklärung beanstandet hatte. Der BND durchforstet dabei ohne bestimmten Verdacht große Datenströme auf interessante Informationen. Deutsche Bürger dürfen nicht auf diese Weise überwacht werden – künftig sollen die deutschen Grundrechte auch für Ausländer im Ausland gelten.

Grundsatzreform bleibt vorerst aus

Eine "Grundsatzreform wäre notwendig", resümierte Klaus Gärditz von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Dies könne aber am Ende dieser Wahlperiode nicht mehr erreicht werden. Deshalb sei es nachvollziehbar, dass sich die nun vorgelegte Reform auf das beschränke, was das Bundesverfassungsgericht verlangt habe.

Redaktion beck-aktuell, 22. Februar 2021 (dpa).