Hintergrund: Beschäftigte des öffentlichen Dienstes bekommen mehr Gehalt
Am Wochenende vom 18./19.02.2017 haben sich die Länder und die Gewerkschaften auf einen Tarifvertrag für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes geeinigt. Danach erhalten die Beschäftigten rückwirkend zum 01.01.2017 2% und zum 01.01.2018 nochmals 2,35% mehr Gehalt. Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2015 entschieden, dass sich die Entwicklung der Besoldung von Beamten und Richtern an der Tarifentwicklung zu orientieren hat und Abweichungen einer besonderen Begründung bedürfen.
SRV sieht Forderung auch durch Jahresteuerung in Sachsen bestätigt
Der SRV untermauert seine Forderung mit Angaben des Statistischen Landesamtes vom 30.01.2017. Danach habe die Jahresteuerung im Januar 2017 bei 2,3% gelegen. Nach dem Statistischen Bericht über Verdienste und Arbeitszeiten in Sachsen III. Quartal 2016, Tabelle 1 Seite 6 seien die Bruttomonatsverdienste aller Vollzeitbeschäftigten in Sachsen in den drei ersten Quartalen 2016 gegenüber dem Gesamtjahr 2015 um 2,7% gestiegen.