Sachsen drängt auf Schutz der Schöffenwahlen

Angesichts von Verzögerungen im vergangenen Jahr drängt Sachsen auf gesetzlichen Schutz der Schöffenwahlen vor Blockaden. Eine Initiative bei der nächsten Justizministerkonferenz zielt laut Justizministerium in Dresden darauf, dass Laienrichter geschäftsführend im Amt bleiben, bis Neuwahlen rechtssicher abgeschlossen sind.

Das Bundesjustizministerium müsse zügig einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der ausschließt, dass Wahlblockaden zum Stillstand der Strafjustiz führen.

"Verzögerungen oder Blockaden bei der Schöffenwahl dürfen zu keiner Zeit die Handlungsfähigkeit der Strafjustiz gefährden", sagte Justizministerin Constanze Geiert (CDU). "Wenn Schöffen nicht rechtzeitig gewählt sind, steht die Strafjustiz still." Das bedeute nicht nur die Verschleppung von Strafverfahren, im schlimmsten Fall müssten Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Der damit verbundene Vertrauensverlust in den Rechtsstaat wäre "verheerend".

Ihr Ministerium verwies auf "erhebliche Verzögerungen" bei der Schöffenwahl 2024. Vor allem in Leipzig und Dresden konnten demnach die nötigen Vertrauenspersonen für die Wahlausschüsse in den Stadträten nicht fristgerecht gewählt werden, unter anderem wegen eines Rechtsstreits über die Ausschussbesetzung. Mit den zunehmenden Wahlerfolgen der AfD auf kommunaler Ebene machten die Mehrheitsverhältnisse Wahlblockaden bei der Schöffenwahl im Freistaat
wahrscheinlicher.

Sachsen hat 2025 den Vorsitz der Runde, in der sich die Ressortchefs der Länder und des Bundes am 5. und 6. Juni in Bad Schandau östlich von Dresden wieder treffen. Das Bundesjustizministerium soll dort aufgefordert werden, die bestehende Gesetzeslücke rechtzeitig vor den nächsten Schöffenwahlen zu schließen. Auch der DAV hat sich bereits mit der Thematik beschäftigt und nach der Landtagswahl in Thüringen eine Stärkung der Resilienz des Rechtswesens in den Bundesländern gefordert.

Redaktion beck-aktuell, hs, 13. Mai 2025 (dpa).

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