Sach­sen: Jus­tiz stellt Er­mitt­lun­gen wegen "Mer­kel-Gal­gen“ ein

Die säch­si­sche Jus­tiz hat keine Ein­wän­de gegen den Ver­kauf klei­ner Gal­gen be­schrif­tet mit den Namen von Bun­des­kanz­le­rin An­ge­la Mer­kel (CDU) und Au­ßen­mi­nis­ter Sig­mar Ga­bri­el (SPD). Die Chem­nit­zer Staats­an­walt­schaft stell­te ein ent­spre­chen­des Er­mitt­lungs­ver­fah­ren gegen den Ver­käu­fer ein, "da im kon­kre­ten Fall kein Straf­tat­be­stand als er­füllt an­ge­se­hen wird", hieß es am 06.12.2017 in einer Mit­tei­lung der Be­hör­de. Zu­erst hatte dar­über die "Süd­deut­sche Zei­tung“ be­rich­tet.

Mehr­deu­tig­keit der Gal­gen­dar­stel­lung

Die Staats­an­wäl­te hal­ten weder den Tat­be­stand der "öf­fent­li­chen Auf­for­de­rung zu Straf­ta­ten“ noch eine Stö­rung des "öf­fent­li­chen Frie­dens durch An­dro­hung von Straf­ta­ten“ für er­füllt. Dies würde vor­aus­set­zen, dass der Be­schul­dig­te "die Tö­tung der bei­den Po­li­ti­ker in Aus­sicht ge­stellt und vor­ge­ge­ben hätte, dies läge in sei­nem Ein­fluss­be­reich“. Bei ob­jek­ti­ver Be­trach­tung könne das Ver­hal­ten auch da­hin­ge­hend ver­stan­den wer­den, "den ge­nann­ten Po­li­ti­kern sym­bo­lisch den po­li­ti­schen Tod zu wün­schen“.

Straf­bar­keit "aus­schlie­ß­lich für den kon­kre­ten Fall ver­neint"

"Da keine Straf­tat vor­liegt, kön­nen die Mi­nia­tur­gal­gen durch die Staats­an­walt­schaft auch nicht be­schlag­nahmt oder deren Ver­kauf un­ter­bun­den wer­den“, hieß es wei­ter. Die Straf­bar­keit sei "aus­schlie­ß­lich für den kon­kre­ten Fall ver­neint“ und somit das Er­geb­nis einer Ein­zel­fall­prü­fung. Daher könne in ähn­li­chen oder gleich­ar­ti­gen Fall­kon­stel­la­tio­nen durch­aus ein straf­recht­lich re­le­van­tes Ver­hal­ten er­füllt sein. Die zu­neh­men­de Ge­walt­be­reit­schaft ge­gen­über Amts- und Man­dats­trä­gern werde auch zu­künf­tig bei zu tref­fen­den Ent­schei­dun­gen Be­rück­sich­ti­gung fin­den.

Gal­gen­mo­tiv taucht seit 2015 auf

Be­reits im Früh­jahr hatte die Staats­an­walt­schaft Dres­den einen ähn­li­chen Fall nicht wei­ter ver­folgt. Dabei ging es prak­tisch um das Ori­gi­nal der jetzt zum Ver­kauf an­ge­bo­te­nen Du­pli­ka­te. Des­sen Pro­du­zent hatte den Gal­gen 2015 auf einer Kund­ge­bung der islam- und aus­län­der­feind­li­chen Pe­gi­da-Be­we­gung in die Höhe ge­hal­ten. Die Dresd­ner Staats­an­wäl­te führ­ten die glei­chen Grün­de für die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens an wie jetzt die Kol­le­gen in Chem­nitz.

Po­li­ti­ker sehen Gren­ze über­schrit­ten

Wäh­rend die Be­hör­den ju­ris­tisch ar­gu­men­tie­ren, fan­den Po­li­ti­ker dazu klare Worte. Sach­sens de­si­gnier­ter Re­gie­rungs­chef Mi­cha­el Kret­sch­mer (CDU) ver­wies bei Twit­ter auf die Un­ab­hän­gig­keit der Jus­tiz, stell­te zu­gleich aber klar: "Auch wenn die Staats­an­walt­schaft keine Straf­bar­keit sieht, halte ich es nicht nur für ge­schmack­los, Gal­gen mit Namen von Per­so­nen zu ver­kau­fen. Diese Grenz­über­schrei­tung ver­gif­tet das Klima in un­se­rem Land." Grü­nen-Po­li­ti­ke­rin Re­na­te Kün­ast for­der­te die Ge­ne­ral­staats­an­walt­schaft in Dres­den auf, die Gal­gen-Ent­schei­dung zu prü­fen: "Staats­an­wäl­te dür­fen sich nicht durch ab­grund­tie­fe Nai­vi­tät zum Steig­bü­gel­hal­ter von Rechts­ex­tre­men ma­chen las­sen“, sagte sie der in Halle er­schei­nen­den "Mit­tel­deut­schen Zei­tung“ vom 07.12.2017.

Kri­tik von In­itia­ti­ve "Ge­sicht zei­gen!"

Auch die In­itia­ti­ve "Ge­sicht Zei­gen!“ be­fürch­tet, dass die Ent­schei­dung Nach­ah­mer mo­ti­viert. "In Zei­ten von hate speech und der Zu­nah­me rech­ter Ge­walt­ta­ten, des Mob­bings gegen Ge­flüch­te­te und An­ders­den­ken­de ist das ein Faux­pas der deut­schen Jus­tiz", hieß es in einer Mit­tei­lung der Or­ga­ni­sa­ti­on.

Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2017 (dpa).

Mehr zum Thema