Sachsen: Justiz stellt Ermittlungen wegen "Merkel-Galgen“ ein

Die sächsische Justiz hat keine Einwände gegen den Verkauf kleiner Galgen beschriftet mit den Namen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Außenminister Sigmar Gabriel (SPD). Die Chemnitzer Staatsanwaltschaft stellte ein entsprechendes Ermittlungsverfahren gegen den Verkäufer ein, "da im konkreten Fall kein Straftatbestand als erfüllt angesehen wird", hieß es am 06.12.2017 in einer Mitteilung der Behörde. Zuerst hatte darüber die "Süddeutsche Zeitung“ berichtet.

Mehrdeutigkeit der Galgendarstellung

Die Staatsanwälte halten weder den Tatbestand der "öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ noch eine Störung des "öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ für erfüllt. Dies würde voraussetzen, dass der Beschuldigte "die Tötung der beiden Politiker in Aussicht gestellt und vorgegeben hätte, dies läge in seinem Einflussbereich“. Bei objektiver Betrachtung könne das Verhalten auch dahingehend verstanden werden, "den genannten Politikern symbolisch den politischen Tod zu wünschen“.

Strafbarkeit "ausschließlich für den konkreten Fall verneint"

"Da keine Straftat vorliegt, können die Miniaturgalgen durch die Staatsanwaltschaft auch nicht beschlagnahmt oder deren Verkauf unterbunden werden“, hieß es weiter. Die Strafbarkeit sei "ausschließlich für den konkreten Fall verneint“ und somit das Ergebnis einer Einzelfallprüfung. Daher könne in ähnlichen oder gleichartigen Fallkonstellationen durchaus ein strafrechtlich relevantes Verhalten erfüllt sein. Die zunehmende Gewaltbereitschaft gegenüber Amts- und Mandatsträgern werde auch zukünftig bei zu treffenden Entscheidungen Berücksichtigung finden.

Galgenmotiv taucht seit 2015 auf

Bereits im Frühjahr hatte die Staatsanwaltschaft Dresden einen ähnlichen Fall nicht weiter verfolgt. Dabei ging es praktisch um das Original der jetzt zum Verkauf angebotenen Duplikate. Dessen Produzent hatte den Galgen 2015 auf einer Kundgebung der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung in die Höhe gehalten. Die Dresdner Staatsanwälte führten die gleichen Gründe für die Einstellung des Verfahrens an wie jetzt die Kollegen in Chemnitz.

Politiker sehen Grenze überschritten

Während die Behörden juristisch argumentieren, fanden Politiker dazu klare Worte. Sachsens designierter Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) verwies bei Twitter auf die Unabhängigkeit der Justiz, stellte zugleich aber klar: "Auch wenn die Staatsanwaltschaft keine Strafbarkeit sieht, halte ich es nicht nur für geschmacklos, Galgen mit Namen von Personen zu verkaufen. Diese Grenzüberschreitung vergiftet das Klima in unserem Land." Grünen-Politikerin Renate Künast forderte die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden auf, die Galgen-Entscheidung zu prüfen: "Staatsanwälte dürfen sich nicht durch abgrundtiefe Naivität zum Steigbügelhalter von Rechtsextremen machen lassen“, sagte sie der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung“ vom 07.12.2017.

Kritik von Initiative "Gesicht zeigen!"

Auch die Initiative "Gesicht Zeigen!“ befürchtet, dass die Entscheidung Nachahmer motiviert. "In Zeiten von hate speech und der Zunahme rechter Gewalttaten, des Mobbings gegen Geflüchtete und Andersdenkende ist das ein Fauxpas der deutschen Justiz", hieß es in einer Mitteilung der Organisation.

Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2017 (dpa).