Saarland setzt sich in Bundesrat für verbesserte Situation der Pflege in Kliniken ein

Das Saarland setzt sich für eine verbesserte Situation der Pflege in Krankenhäusern ein. Es hat am 10.03.2017 einen entsprechenden Entschließungsantrag (BR-Drs. 190/17) vorgestellt. Akute Leistungsverdichtungen mit steigenden Fallzahlen, kürzere Verweildauern von Patienten und immer mehr Demenzkranke sowie Pflegebedürftige stellten die Pflegekräfte in Kliniken vor große Herausforderungen. Die Personalausstattung werde dem bei Weitem nicht gerecht, heißt es in einem Entschließungsantrag des Landes.

Überlastung wegen schlechten Personalschlüssels

Das Pflegepersonal leide unter enormer Überlastung und Überforderung, so das Saarland. Teilweise grenzten die Zustände an eine beinahe "gefährliche Pflege". Der schlechte Fachkraftschlüssel bestätige sich auch im internationalen Vergleich, bei dem Deutschland deutlich hinterherhinke.

Bundesregierung soll angemessenen Bedarf von Pflegekräften sichern

Mit dem Entschließungsantrag fordert das Saarland die Bundesregierung auf, dafür zu sorgen, dass Krankenhäuser die Ausgaben für das Pflegepersonal bei ihrer Kostenkalkulation ausreichend berücksichtigen. Außerdem solle sie den angemessenen Bedarf von Pflegekräften gesetzlich verbindlich regeln. Den Krankenhäusern müsse eine Mindestanzahl an Beschäftigten verbindlich vorgegeben werden. Darüber hinaus solle die Bundesregierung die finanziellen Voraussetzungen für neue und ausreichend Pflegestellen schaffen.

Verbesserungen noch vor Bundestagswahl gefordert

Das Saarland bittet die Bundesregierung, eine Expertenkommission unter der Leitung des Bundesgesundheitsministeriums einzurichten. Diese solle bis zum 01.05.2017 abschließende Ergebnisse vorlegen, sodass sie noch vor der Bundestagswahl im September 2017 umgesetzt werden könnten. Die Entschließung wurde am 10.03.2017 im Bundesrat vorgestellt und in die Ausschüsse überwiesen. Sobald die Fachausschüsse ihre Beratungen beendet haben, entscheidet das Plenum abschließend.

Redaktion beck-aktuell, 13. März 2017.

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