Ausbildung soll inhaltlich und organisatorisch aktualisiert werden
Nach dem Gesetzesbeschluss vom 16.03.2022 will die Reform daneben einer besonderen historischen Verpflichtung Rechnung tragen, indem die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht ausdrücklich im Pflichtfachstoff verankert wird. Ziel sei auch, die juristische Ausbildung inhaltlich und organisatorisch auf die Höhe der Zeit zu bringen. So würden nicht nur die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, Prüfungen in den Staatsexamina elektronisch durchführen zu können, sondern Rechtsfragen der Zeit wie das Recht der Digitalisierung würden auch inhaltlich Teil des Studiums und der Ausbildung.
Referendarausbildung in Teilzeit soll möglich werden
Schließlich verfolge die Gesetzesreform das Ziel, die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie zu verbessern, so das saarländische Justizministerium. Künftig werde es möglich sein, die Referendarausbildung als zweiten Teil der Ausbildung zur Volljuristin oder zum Volljuristen in Teilzeit zu absolvieren.