Verzögerung mit Blick auf Umweltaspekte hinzunehmen
Die Verzögerung ist aus Sicht der 3. Zivilkammer zwar schwerwiegend, weil sie rund drei Mal so lang andauere wie beim Bau anderer Steinkohlekraftwerke. Mit Blick auf Umweltaspekte sei das aber einzurechnen, hieß es. "Ein Kündigungsrecht besteht nur, wenn sich die Lieferverträge nicht an die veränderte Situation anpassen lassen", sagte Richter Ralf Banke. Das sei hier aber nicht der Fall.
Kraftwerk sollte bereits 2011 starten
RWE hatte die Lieferverträge 2016 gekündigt, weil das Kraftwerk Datteln 4 noch immer nicht am Netz ist. Ursprünglich war sein Start für 2011 geplant gewesen. Außerdem seien die Abnahmevereinbarungen unter ganz anderen Voraussetzungen geschlossen worden. Inzwischen hätten sich die Großhandelspreise für Strom deutlich verändert.
Verlustrisiko von RWE zu tragen
Laut dem Gericht greift aber auch diese Begründung nicht. RWE sei in der Lage, das Risiko schwankender Strompreise zu überblicken, hieß es in dem Urteil. Schließlich handele es sich um einen erfahrenen Kraftwerksbauer und -betreiber. "RWE hat das Risiko von Veränderungen zu tragen", erklärte Banke. Dabei müssten auch Verluste einkalkuliert werden. Das Festhalten an den Lieferverträgen sei nicht unzumutbar.
RWE mit Urteil nicht einverstanden
RWE hatte mit Uniper vereinbart, mehr als ein Drittel der Strommenge aus dem neuen Kraftwerk abzunehmen. "Der Vertrag über Stromlieferungen aus Datteln besteht fort und ist durch die Kündigungsschreiben von RWE nicht beendet," urteilte das Gericht. RWE erklärte, so könne das Urteil keinen Bestand haben. Aus RWE-Sicht seien wesentliche Aspekte nicht berücksichtigt worden.
Auch Inbetriebnahme 2018 nicht sicher
Das über 1,2 Milliarden Euro teure Dattelner Steinkohlekraftwerk war in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Im Streit um Genehmigungen war 2009 ein Baustopp verhängt worden. Die nun eigentlich für das vierte Quartal 2018 angestrebte Inbetriebnahme könnte sich durch Schäden an der Kesselanlage weiter verzögern.