Russland zu Milliardenkompensation an ukrainischen Energiekonzern verurteilt

Der Ständige Schiedsgerichtshof in Den Haag hat dem ukrainischen Staatskonzern Naftogaz dessen Angaben nach fünf Milliarden US-Dollar (4,5 Milliarden Euro) für Verluste auf der von Russland im Jahr 2014 annektierten Krim zugesprochen. Moskau solle das Geld "für Verluste und verlorenes Naftogaz-Eigentum" auf der Halbinsel zahlen, teilte das Unternehmen auf Twitter mit. Der Gerichtshof selbst hat sich zu der Sache nicht geäußert.

Erdgas- und Erdöllagerstätten nun von Russland kontrolliert

Naftogaz hatte im Jahr 2015 das Schiedsverfahren eingeleitet und Entschädigung gefordert. Konkret geht es um Anlagen, Gasleitungen, Schiffe und vor allem die Erdgas- und Erdöllagerstätten auf und vor der Halbinsel im Schwarzen Meer, die nun von Russland kontrolliert werden. Angaben aus Kiew zufolge förderte Russland seit der Annexion jährlich bis zu zwei Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Naftogaz-Lagerstätten.

Ukraine beruft sich auf Schutzabkommen

Bei der Einleitung des Verfahrens berief sich Naftogaz auf ein gemeinsames Abkommen von Russland und der Ukraine zum Schutz von Investitionen. Russland hatte das Verfahren zunächst abgelehnt, sich aber ab 2019 doch an den Verhandlungen beteiligt. 2021 hatte es nichtöffentliche Anhörungen zu dem Fall gegeben. Von Journalisten auf den nun erfolgten Schiedsspruch angesprochen sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow lediglich: "Unsere Spezialisten, die sich mit dem Schutz unserer Rechte in dieser Sache beschäftigen, werden das jetzt analysieren und über weitere Schritte entscheiden."

Ständiger Schiedsgerichtshof vermittelt seit 1899

Der Ständige Schiedsgerichtshof mit Sitz im Den Haager Friedenspalast war 1899 errichtet worden, um internationale Konflikte friedlich beizulegen. Er gehört nicht den Vereinten Nationen an. Das Gericht stellt sich als Vermittler in Streitfällen zur Verfügung. Der Gerichtshof macht in der Regel keine Angaben über den Verlauf eines Verfahrens oder das Ergebnis - es sei denn, beide Parteien stimmen einer Veröffentlichung zu.

Redaktion beck-aktuell, 14. April 2023 (dpa).

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