Russland will sich nicht mehr an Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte halten. Ein entsprechendes Gesetz unterzeichnete Präsident Wladimir Putin am Samstag, wie die Agentur Tass meldete. Demnach werden Urteile, die nach dem 15.03.2022 ergangen sind, nicht mehr ausgeführt. Seit Mitte März ist Russland bereits kein Mitglied des Europarats mehr.
Russland nicht mehr Mitglied des Europarats
Der EGMR mit Sitz in Straßburg gehört zum Europarat. Gemeinsam setzen sich die von der Europäischen Union unabhängigen Organe für den Schutz der Menschenrechte in den 47 Mitgliedstaaten ein. Russland und die Ukraine waren ursprünglich beide Mitglieder des Europarats. Das Gremium hatte Russlands Mitgliedschaft am 25.02.2022 in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine zunächst suspendiert. Nachdem der Kreml am 15.03.2022 seinen Austritt erklärt hatte, wurde Russland endgültig aus dem Europarat ausgeschlossen.
Miriam Montag, 13. Juni 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Benedek, Der Ausschluss Russlands aus dem Europarat, NLMR 2022, 81
Schmahl, Der ungleichzeitige Ausschluss Russlands aus Europarat und EMRK, NVwZ 2022, 595
Schmahl, Völker- und europarechtliche Implikationen des Angriffskriegs auf die Ukraine, NJW 2022, 969
Nußberger, Russland und der Europarat - Rückblick und Abgesang, DRiZ 2022, 148
Aus dem Nachrichtenarchiv
Human Rights Watch sieht russische Kriegsverbrechen als erwiesen an, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.05.2022, becklink 2022916
Weltstrafgericht schickt größtes Ermittlerteam in die Ukraine, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 18.05.2022, becklink 2022925
Internationaler Gerichtshof: Russland muss Krieg in Ukraine stoppen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 17.03.2022, becklink 2022554
Russland verlässt Europäische Menschenrechtskonvention, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 14.03.2022, becklink 2022627
Russland will nicht mehr an Arbeit im Europarat teilnehmen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 10.03.2022, becklink 2022488