Russland: Oberstes Gericht verbietet Zeugen Jehovas

Das Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas als extremistisch verboten und ihr Vermögen eingezogen. Die Glaubensgemeinschaft müsse ihre Russland-Zentrale in St. Petersburg und 395 örtliche Organisationen auflösen, so die Richter am 20.04.2017 in Moskau. Die Zeugen Jehovas kündigten an, ihren Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu tragen.

Russisches Justizministerium: Zeugen Jehovas sind Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung

"Die religiöse Organisation Zeugen Jehovas zeigt Merkmale extremistischer Tätigkeit", sagte eine Vertreterin des russischen Justizministeriums vor Gericht, wie die Agentur Interfax meldete. "Sie stellen eine Gefahr für die Rechte der Bürger, die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit dar." Als extremistisch stufte die Behörde vor allem die Zeitschrift "Der Wachtturm" ein, die trotz Verbots weiter verteilt werde. Dass die Zeugen Jehovas ihren Mitgliedern Bluttransfusionen verbieten, sei ein Verstoß gegen Menschenrechte. Die Gemeinschaft soll in Russland nach Presseberichten etwa 170.000 Anhänger haben.

Redaktion beck-aktuell, 21. April 2017 (dpa).