Russland hat gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zum Geiseldrama in der Schule von Beslan im Jahr 2004 Berufung eingelegt. Die Entscheidung des Straßburger Gerichts sei nicht überzeugend, teilte das Justizministerium in Moskau am 13.07.2017 mit. Das Versagen der Behörden bei dem islamistischen Terrorangriff sei nicht ausreichend bewiesen. Es gebe zahlreiche Widersprüche im Vorgehen des Gerichts. Deshalb habe man sich nun an die Große Kammer gewandt, um das Urteil überprüfen zu lassen.
Unverhältnismäßiger Einsatz von Waffen angeprangert
Im April 2017 hatte der EGMR Russland schweres Versagen im Krisenmanagement bei der Geiselnahme vorgeworfen. Bei der Erstürmung der besetzten Schule sei es zu einem unverhältnismäßigen Einsatz von Waffen wie Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfern gekommen. Die russischen Einsatzkräfte hatten nach drei Tagen erfolgloser Verhandlungen die Geiselnahme gewaltsam beendet. Insgesamt waren mehr als 330 Menschen gestorben, unter ihnen rund 180 Kinder. Die Richter hatten Moskau dazu verurteilt, 409 Opfern und deren Angehörigen insgesamt knapp drei Millionen Euro Schmerzensgeld zu zahlen.
Redaktion beck-aktuell, 14. Juli 2017 (dpa).
Aus dem Nachrichtenarchiv
EGMR verurteilt Russland wegen des Geiseldramas in Beslan, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 13.04.2017, becklink 2006375
EGMR lässt Beschwerden wegen Beslan-Geiseldrama zu, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.07.2015, becklink 2000456