Russ­land: Chat­dienst Te­le­gram muss Geld­stra­fe zah­len

Der in­ter­na­tio­nal po­pu­lä­re Chat­dienst Te­le­gram muss in Russ­land eine Geld­stra­fe ak­zep­tie­ren, weil er dem In­lands­ge­heim­dienst FSB das Mit­le­sen von ver­schlüs­sel­ten Nach­rich­ten ver­wei­gert. Ein Mos­kau­er Ge­richt wies eine ent­spre­chen­de Be­schwer­de des Un­ter­neh­mens zu­rück, wie rus­si­sche Me­di­en am 02.11.2018 be­rich­te­ten. Der FSB hatte In­for­ma­tio­nen zur Ent­schlüs­se­lung von Te­le­gram-Nach­rich­ten ge­for­dert. Te­le­gram hatte diese For­de­rung zu­rück­ge­wie­sen und war des­halb zu um­ge­rech­net mehr als 10.000 Euro Stra­fe ver­ur­teilt wor­den.

Ge­heim­dienst ver­lang­te Ver­schlüs­se­lungs-Code

Wegen der Ver­schlüs­se­lung ist Te­le­gram bei Op­po­si­tio­nel­len in vie­len Län­dern be­liebt. Der rus­si­sche In­lands­ge­heim­dienst ver­mu­tet, dass auch Ter­ro­ris­ten die Kom­mu­ni­ka­ti­on nut­zen. Die Geld­stra­fe war im Jahr 2017 ver­hängt wor­den. Weil Te­le­gram-Grün­der Pawel Durow sich wei­ger­te, den Ver­schlüs­se­lungs-Code zur Ver­fü­gung zu stel­len, hatte ein Mos­kau­er Ge­richt im April 2018 sogar die Schlie­ßung ver­fügt.

Chat­dienst nach wie vor nutz­bar

Der Chat­dienst wech­sel­te dar­auf­hin auf Ser­ver im Aus­land. Um das zu un­ter­bin­den, ließ die Auf­sichts­be­hör­de Ro­skom­nad­sor etwa 16 Mil­lio­nen IP-Adres­sen blo­ckie­ren. Da­ge­gen gab es Pro­test. Te­le­gram kann nach wie vor in Russ­land ge­nutzt wer­den.

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2018 (dpa).

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