Russland beschließt neue Verfassung für weitere Amtszeiten Putins

Das russische Parlament hat die größte Verfassungsänderung der Geschichte des Landes abgeschlossen und damit auch neue Amtszeiten für Kremlchef Wladimir Putin möglich gemacht. Der 67-Jährige könnte mit dem neuen Grundgesetz, das die Vollmachten des Präsidenten ausweitet, nun bis maximal 2036 regieren. Die Staatsduma nahm am 11.03.2020 die "Putinsche Verfassung" mit 383 von 450 Stimmen an. 43 Abgeordnete der Kommunisten enthielten sich wie am Vortag. Sie hatten kritisiert, dass Putins bisherige vier Amtszeiten bei Inkrafttreten der neuen Verfassung nicht gezählt werden und er wieder kandidieren könne. Ein Nachfolger für Putin ist nicht in Sicht.

Auch Föderationsrat gibt grünes Licht

Am Nachmittag des 11.03.2020 nahm auch der Föderationsrat – das Oberhaus des Parlaments – die neue Verfassung an. Föderationsratschefin Valentina Matwijenko hatte die Änderung des Grundgesetzes als wichtig für die Stabilität Russlands gelobt.

Bewerbung um praktisch neuen Posten

Begründet wird die Annullierung der Amtszeiten damit, dass das Amt des Präsidenten im Grunde mit neuen Vollmachten ausgestattet wurde. Demnach soll auch Putin die Möglichkeit haben, sich um den praktisch neuen Posten zu bewerben. Bestätigen lassen will sich Putin noch vom Verfassungsgericht, dass seine Amtszeiten seit 2000 nicht mitgezählt werden. Laut neuer Verfassung sind zwei Amtszeiten möglich. Das Gericht hat bisher keine Entscheidung gegen den Willen des Kremlchefs getroffen.

Proteste gegen ewigen Verbleib an der Macht

Kremlkritiker werfen Putin, der die Grundgesetzänderung angestoßen hatte, einen "Verfassungsumsturz" vor. Bereits am 10.03.2020 hatte es in Moskau Proteste gegen seinen ewigen Verbleib an der Macht gegeben.

Volksabstimmung zu Grundgesetz geplant

Die Staatsduma hatte am 10.03.2020 nach einer Rede Putins in zweiter und entscheidender Lesung die Verfassung geändert. Die dritte Lesung war nun eine rein technische. Es gab keine Gegenstimme. Für den 22.04.2020 ist eine Volksabstimmung zum Grundgesetz geplant. Erst dann soll Putin zufolge die Verfassungsreform in Kraft treten.

Redaktion beck-aktuell, 11. März 2020 (dpa).