Ersatz für "immateriellen Schaden"
Nach Dokumenten, die auf der Website des Gerichtshofes einsehbar sind, verlangen zum Beispiel die zwei Oligarchen Grigorij Bereskin und Gennadij Timtschenko Schadenersatz für einen angeblich erlittenen "immateriellen Schaden". Bereskin macht so geltend, er habe "schwere Reputationsschäden erlitten" und stehe in keinem Zusammenhang mit den Ereignissen in der Ukraine. Auch unterstütze er nicht die Regierung der Russischen Föderation. Er verlangt offensichtlich symbolisch einen Euro als Ersatz für den immateriellen Schaden. Der in der Schweiz lebende Timtschenko, der mit Kreml-Chef Wladimir Putin Eishockey spielte, will hingegen eine Million Euro Schadenersatz von der EU. Er wirft der EU in seiner Klage einen offensichtlichen Beurteilungsfehler vor, was "die Beziehung zwischen dem Kläger und Präsident Putin" angeht. Zudem nennt er als weitere Klagegründe unter anderem die "Verletzung des Rechts auf effektiven gerichtlichen Schutz und der Begründungspflicht" und einen "Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und gegen die Grundrechte".
Auch Abramowitsch will eine Million Euro
Auf der Liste der Kläger in Luxemburg stehen Gerichtsdokumenten zufolge weitere im Westen bekannte Oligarchen, unter ihnen der Ex-Besitzer des englischen Fußballclubs FC Chelsea, Roman Abramowitsch, oder Michail Fridman, Gründer und Manager des großen Finanzkonzerns Alfa-Group. Abramowitsch fordert dabei wie Timtschenko eine Million Euro "als Ersatz für den entstandenen immateriellen Schaden". Die Summe soll im Fall einer Verurteilung der EU an eine im Rahmen des Verkaufs des FC Chelsea neu zu gründende gemeinnützige Stiftung zugunsten von Kriegsopfern gehen. Geklagt hat auch der in Deutschland bekannte Oligarch Alischer Usmanow, der zeitweise in einer Luxusvilla am Tegernsee lebte und mittlerweile in seine Heimat Usbekistan geflohen sein soll. Für Aufsehen hatte in seiner bayerischen Wahlheimat Rottach-Egern eine großangelegte Razzia von Ermittlungs- und Steuerbehörden gesorgt. Usmanow hatte versucht, per Eilbeschluss von der EU-Sanktionsliste gestrichen zu werden. Aber das lehnte der Präsident des zuständigen Gerichts der Europäischen Union ab.