Mehrfach verlängerte U-Haft: Russe setzt sich vor EGMR gegen Deutschland durch

Die mehrfach verlängerte Untersuchungshaft eines Russen in Deutschand hat die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Das urteilte der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in einem am 08.03.2018 in Straßburg veröffentlichten Urteil (Az.: 22692/15)

Vorwurf des Betrugs in großem Stil

Dem in Frankurt am Main lebenden Mann war unter anderem Betrug in großem Stil vorgeworfen worden. Er wurde im Oktober 2013 festgenommen und in Untersuchungshaft genommen, die mehrfach bis 2015 verlängert wurde. Der Russe hatte Beschwerde eingelegt.

EMGR sprach keine Entschädigung zu

Laut Menschenrechtskonvention hat jeder das Recht zu beantragen, dass ein Gericht innerhalb kurzer Frist über die Rechtsmäßigkeit der Freiheitsentziehung entscheidet. Der Mann bekam vom EGMR aber keine Entschädigung zugesprochen. Das Urteil wird rechtskräftig, falls nicht beteiligte Parteien innerhalb von drei Monaten die Verweisung an die Große Kammer beantragen.

Redaktion beck-aktuell, 9. März 2018 (dpa).

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