BVerfG stellte Verstoß gegen Grundsatz der Belastungsgleichheit fest
Der Gesetzgeber muss das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum doppelten Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen (in BeckRS 2018, 15432) bis spätestens Ende Juni 2020 umsetzen. Menschen mit einer Zweitwohnung müssen laut dem Urteil nicht mehr den doppelten Rundfunkbeitrag bezahlen. Die bisherige Regelung verstoße gegen den Grundsatz der Belastungsgleichheit, hatten die Verfassungsrichter entschieden.
Zahl der Betroffenen noch unklar
"Wir wissen noch nicht, wie groß der Kreis der Betroffenen ist", sagte Raab. "Wie viele Singles oder Ehepaare sind es, die aus beruflichen Gründen noch eine Zweitwohnung beziehungsweise Ferienhäuser in Deutschland haben? Dazu wird ein Meldedatenabgleich notwendig." Dieser werde ein Teil des Staatsvertrages, der jetzt im Sommer fertig sein müsse, so Raab.
Bis zur Neuregelung muss Gebühr für Zweitwohnung gezahlt werden
Bis zu einer Neuregelung gilt: Wenn ein Ehepartner etwa aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat, muss er die Rundfunkgebühr von 17,50 Euro pro Monat ein weiteres Mal aufbringen - zumindest dann, wenn sein Partner und nicht er selbst die Rundfunkbeiträge in der gemeinsamen Wohnung bezahlt. Diese Regelung sei einer der häufigsten Gründe für Anrufe und Petitionen, berichtete die Bürgerbeauftragte Barbara Schleicher-Rothmund.