Formfehler bei Verabschiedung der Verordnung
Das Gericht beanstandete nicht die Maskenpflicht als solche, sondern einen Formfehler bei der Verabschiedung der Verordnung. Die Regierung habe es unterlassen, vorher vorschriftsmäßig ein Gutachten des Legislativen Rats einzuholen, der Regierung und Parlament berät.
Maskenpflicht soll fallen – trotz niedriger Impfquote
Gesundheitsminister Alexandru Rafila erwägt ohnehin eine Abschaffung der Maskenpflicht Anfang März, sollte der seit zehn Tagen sinkende Trend der Corona-Inzidenzzahlen andauern. Zuletzt lag die Sieben-Tage-Inzidenz der Neuansteckungen in Rumänien bei 839 pro 100.000 Einwohner. Nur 41,5% der Rumänen haben den vollen Impfschutz, 8,2% haben auch eine Booster-Dosis erhalten. Damit gehört Rumänien zu den Schlusslichtern in Europa.