Justiz unter politischer Kontrolle
Die neuen Gesetze regeln den Status der Richter und Staatsanwälte, die Organisation des Justizapparats sowie die Funktionsweise des Selbstverwaltungsorgans der Justiz (CSM), welches über die Unabhängigkeit der Richter und Staatsanwälte wachen soll. Kritiker aus der öko-liberalen Oppositionspartei USR und der Zivilgesellschaft bemängeln, dass die neuen Gesetze frühere Empfehlungen der Venedig-Kommission außer Acht ließen. Rumäniens oberster Staatsanwalt bleibe weiter unter politischer Kontrolle. Der politisch ernannte Chef-Ankläger bekomme zudem die Macht, Ermittlungen rangniederer Staatsanwälte zu stoppen und diese Ankläger disziplinarisch zu verfolgen. Ferner seien fachlich ungerechtfertigte Ernennungen von Richtern und Staatsanwälten möglich, hieß es.
Hoffen auf Schengen-Beitritt
In Rumänien, seit 2007 Mitglied der EU, hofft die bürgerlich-sozialdemokratische Regierung von Ministerpräsident Nicolae Ciuca durch diese neuen Justizgesetze das Vertrauen der EU-Staaten zu gewinnen. Ziel ist, damit die Zustimmung der EU für einen Beitritt des Landes zur grenzkontrollfreien Schengen-Zone zu erhalten. Dazu ist im Europäischen Rat eine einstimmige Zustimmung nötig. Bisher haben einige EU-Staaten Rumäniens Schengen-Beitritt blockiert, mit der Begründung, dass die Justiz des Landes nicht in der Lage sei, die grassierende Korruption einzudämmen.