Rumänien: Regierung begrenzt Korruptionsbekämpfung

Rumäniens sozialliberale Regierung hat die Macht der Justiz bei Schritten gegen korrupte Amtsträger am 31.01.2017 per Eilverordnung eingeschränkt. Nach der Neuregelung soll Amtsmissbrauch nur dann strafrechtlich verfolgt werden können, wenn der dadurch entstandene Schaden mindestens 200.000 Lei (rund 50.000 Euro) beträgt. Die Neuregelung rief Kritik aus Brüssel und Straßenproteste hervor.

Staatspräsident fordert Rücknahme der umstrittenen Neuregelung

 Mit der Neuregelung soll nach Meinung von Kritikern der Vorsitzende der mitregierenden Sozialisten (PSD), Liviu Dragnea, geschützt werden, der unter dem Vorwurf des Amtsmissbrauchs mit einem Schaden von 100.000 Lei vor Gericht steht. Der bürgerliche Staatspräsident des EU-Landes, Klaus Iohannis, forderte die Regierung erneut auf, die umstrittenen Neuregelungen zurückzunehmen. Er sprach von einem "Trauertag“ und einem Schlag gegen den Kampf gegen Korruption. Ebenso wie Generalstaatsanwalt Augustin Lazar forderte Iohannis, dass die Verordnung vor dem Verfassungsgericht angefochten wird.

Verfassungsklage oder Neuwahlen möglich - wieder Straßenproteste

Ob es zur Verfassungsklage kommt, blieb zunächst offen. Die Parlamentsfraktionen der Oppositionsparteien PNL (bürgerlich) und USR (öko-liberal) erwogen eine Niederlegung ihrer Parlamentsmandate, um Neuwahlen herbeizuführen. Am 01.02.2017 versammelten sich bereits tagsüber tausende Demonstranten vor dem Regierungssitz in Bukarest und verlangten den Rücktritt der Regierung. Für den Abend wurden größere Kundgebungen erwartet. Bereits am Vorabend waren landesweit zehntausende Menschen aus Protest friedlich auf die Straße gegangen.

EU-Kommission zeigt sich besorgt

"Wir verfolgen die jüngsten Entwicklungen in Rumänien mit großer Besorgnis“, kommentierten EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und sein Stellvertreter Frans Timmermans am 01.02.2017 in einer Stellungnahme. Der Kampf gegen Korruption müsse verschärft statt zunichte gemacht werden.

Redaktion beck-aktuell, 2. Februar 2017 (dpa).

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