Rumänien: Miese Haftbedingungen kein Grund mehr für vorzeitige Entlassung

In Rumänien sind schlechte Bedingungen in Gefängnissen kein Grund mehr für eine vorzeitige Entlassung künftiger Strafgefangener aus dem Gefängnis. Das Parlament in Bukarest schaffte am 04.12.2019 ein Gesetz ab, demzufolge jedem Strafgefangenen sechs Tage Haft erlassen wurden für jeden Monat, den er unter mangelhaften Bedingungen im Gefängnis zubringen musste. Das Kompensationsgesetz war 2017 auf Druck des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg eingeführt worden.

Reaktion auf massiven Gegenwind aus der Bevölkerung

Die Gefängnisse in Rumänien sind chronisch überfüllt, in vielen Zellen herrschen mangelhafte hygienische Zustände. Die Neuregelung gilt nur für künftige Strafgefangene. Für aktuell einsitzende Häftlinge gilt die alte Regelung weiter. Rumäniens neue bürgerliche Regierung reagierte mit dem Antrag zur Abschaffung der Kompensationsregelung auf massiven Gegenwind aus der Bevölkerung. Seit 2017 waren 21.049 Straftäter vorzeitig entlassen worden, darunter 634 Vergewaltiger und 1.670 Räuber. Von den vorzeitig Entlassenen waren der offiziellen Statistik zufolge 1.877 sofort wieder straffällig geworden. Zu den Wiederholungsstraftaten gehörten 36 Tötungsdelikte, 47 Vergewaltigungen sowie 226 Mal Raub.

EGMR hat bereits Besorgnis geäußert

Rumäniens neuer Justizminister Catalin Predoiu hatte noch vor einer Woche Zweifel daran geäußert, ob es opportun sei, das Kompensationsgesetz "über Nacht" abzuschaffen, ohne vorher die Gefängniskapazitäten und die Zahl der Bewährunsghelfer zu erhöhen. Der EGMR habe deswegen bereits Besorgnis geäußert, sagte Predoiu.

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2019 (dpa).

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