Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage auf den Weg gebracht

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat eine Gesetzesänderung zur Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage auf den Weg gebracht. Der Gesetzentwurf käme etwa 56.000 Bediensteten des Bundes zugute, heißt es in einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums. Die künftigen Versorgungsbezüge der im Bundesdienst stehenden Polizeibeamten würden sich um bis zu 160 Euro pro Monat erhöhen.

Auch Ruhestandsbeamte profitieren von Regelung

Von der Regelung profitieren die Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes und der Polizei beim Deutschen Bundestag, aber auch Feldjäger der Bundeswehr und Beamtinnen und Beamte in vollzugspolizeilich geprägten Bereichen der Zollverwaltung. Einbezogen werden sollen auch diejenigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die zwischen der Abschaffung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und vor Inkrafttreten der Neuregelung in den Ruhestand versetzt worden sind. Die Abstimmung mit den anderen Ressorts der Bundesregierung und den Spitzenorganisationen der Gewerkschaften wurde jetzt eingeleitet.

Akt der Wertschätzung für riskante Polizeiarbeit

"Nicht selten riskieren Polizistinnen und Polizisten ihre Gesundheit und auch ihr Leben für die Sicherheit von uns allen", betonte Faeser. "Es ist mir sehr wichtig, dass die Beamtinnen und Beamten mehr Rückhalt, Respekt und Wertschätzung erhalten." Diese Wertschätzung müsse auch finanziell spürbar sein. Mit dem Gesetzentwurf wird laut Faeser ein Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst.

Gitta Kharraz, Redaktion beck-aktuell, 26. April 2022.