Rückschlag für katalanischen Separatistenführer vor EuG

Der katalanische Separatistenführer Oriol Junqueras hat im Rechtsstreit um seinen Sitz im Europaparlament einen Rückschlag erlitten. Der zuständige Vizepräsident des Europäischen Gerichts wies am 03.03.2020 Junqueras' Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zurück (Az.: T‑24/20 R).

Mandat im Januar 2020 aberkannt

Junqueras war nach dem katalanischen Unabhängigkeitsreferendum vom Oktober 2017 wegen Rebellion zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Im Mai 2019 hatte er einen Sitz im Europaparlament errungen, den er aber wegen der spanischen Rechtslage nicht antreten konnte. Daraufhin erkannte ihm das Europaparlament im Januar 2020 das Mandat ab.

Kampf um Wahrnehmung der Rechte als Abgeordneter

Dagegen klagte Junqueras und beantragte gleichzeitig eine einstweilige Verfügung, um schon vor einem endgültigen Urteil seine Rechte als Abgeordneter wahrnehmen zu können. Mit dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz kam er aber vor dem EuG nicht durch (Az.: T-24/20 R).

Junqueras darf Haftanstalt drei Mal pro Woche verlassen

Am 03.03.2020 hatte Junqueras erstmals das Gefängnis Lledoners nordwestlich von Barcelona verlassen. Die zuständigen Behörden hatten Ende Februar 2020 entschieden, dass er drei Mal pro Woche aus der Haftanstalt darf, um jeweils sechs Stunden einer Arbeit nachzugehen. Der 50-Jährige will nun an der privaten Universität Vic als Dozent arbeiten.

EuG, Beschluss vom 03.03.2020 - T-24/20 R

Redaktion beck-aktuell, 4. März 2020 (dpa).

Mehr zum Thema