Rechtmäßige Rücknahme einer Helmpflicht-Befreiung für Kraftradfahrer

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Rücknahme einer einem Kraftradfahrer erteilten Ausnahmegenehmigung von der Helmpflicht in einem Eilverfahren bestätigt. Die aufgrund eines ärztlichen Attestes gewährte Befreiung sei rechtswidrig gewesen, da eine Zumutbarkeit des Benutzens anderer, nicht helmpflichtiger Verkehrsmittel nicht berücksichtigt worden sei.

VG: Andere Verkehrsmittel nicht berücksichtigt

Zwar sei bei zwingenden medizinischen Gründen eine entsprechende Befreiung von der Helmpflicht möglich, so die 14. Kammer.  Voraussetzung sei aber darüber hinaus, dass es dem Betroffenen nicht zugemutet werden könne, zu Gunsten anderer Verkehrsmittel - deren Benutzung keiner Helmpflicht unterliege - auf das Kraftradfahren zu verzichten. Dies sei seinerzeit bei Erteilung der Ausnahmegenehmigung an den Antragsteller nicht hinreichend berücksichtigt worden, so das VG weiter. Der Antragsteller sei vor diesem Hintergrund auch zu Recht verpflichtet worden, die schriftlich erteilte Ausnahmegenehmigung an die Stadt zurückzugeben.

Routineüberprüfung zum Thema "Helmpflichtbefreiung" 

Es handelt sich hier laut Gericht um eines von vielen derzeit anhängigen Verfahren mit ähnlich gelagerten Sachverhalten. Die Stadt Duisburg hatte im Frühjahr 2021 eine Routineüberprüfung zum Thema "Helmpflichtbefreiung" durchgeführt, die in einer Vielzahl von Fällen zur Rücknahme der entsprechenden Ausnahmegenehmigungen geführt habe. Hiergegen haben diverse Betroffene ebenfalls Rechtsschutz vor dem VG Düsseldorf gesucht.

VG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2021 - 14 L 2046/21

Redaktion beck-aktuell, 2. November 2021.