Bundesregierung hält Rückführungen nach Afghanistan weiter für eingeschränkt möglich

Die Bundesregierung korrigiert ihre Haltung zu Rückführungen afghanischer Staatsbürger nicht. Nach einem Zwischenbericht zur Neubewertung der Sicherheitslage könnten Straftäter und Gefährder weiterhin nach Afghanistan abgeschoben werden, heißt es in einer Mitteilung vom 09.08.2017. Nach dem schweren Anschlag auf die deutsche Botschaft in Kabul am 31.05.2017 hatte die Bundesregierung die Abschiebungen nach Afghanistan beschränkt. Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) und Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatten sich deshalb darauf verständigt, dass das Auswärtige Amt eine aktuelle Darstellung der Sicherheitslage in Afghanistan vornimmt.

Gefährdungslage von vielen Faktoren abhängig

Wie der Sprecher des Auswärtigen Amtes, Martin Schäfer, betonte, sei die Gefährdungslage für die Menschen in Afghanistan oder die Rückkehrer in ihr Heimatland von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Hier würden individuelle Faktoren wie Wohnort, Herkunft, ethnische Zugehörigkeit, Beruf und Geschlecht einfließen. Der Bericht gebe keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass die Haltung der Bundesregierung zur Frage der Rückführungen seit dem Terroranschlag auf die Botschaft Kabul korrigiert werden müsse. Der Zwischenbericht enthalte, was "in der begrenzten Zeit angesichts der massiv eingeschränkten Arbeitsfähigkeit unserer Botschaft in Kabul an weitergehenden, aktualisierten und belastbaren Informationen ermittelbar war". Nach dem Anschlag Ende Mai wurde das Personal der deutschen Botschaft deutlich reduziert.

Freiwillige Rückkehr werden weiterhin gefördert

Der Zwischenbericht gibt auch aus Sicht des Bundesinnenministeriums keinen Anlass von der bisherigen Praxis abzuweichen. Das betonte der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Johannes Dimroth, in Berlin. Konkret bedeute das: Bis auf weiteres können Straftäter, Gefährder sowie Personen, die sich hartnäckig der Identitätsfeststellung verweigern, nach Afghanistan zurückgeführt werden. Auch die freiwillige Rückkehr wird weiterhin gefördert. Die deutsche Botschaft in Kabul unterstützt die Durchführung von Rückführungen, soweit ihre Arbeitsfähigkeit hergestellt ist.

Redaktion beck-aktuell, 10. August 2017.