Richterwechsel am Bundesverwaltungsgericht

BVerwG-Richterin Elisabeth Steiner ist infolge ihrer Wahl durch das Parlamentarische Kontrollgremium als Mitglied in das gerichtsähnliche Kontrollorgan des Unabhängigen Kontrollrates gewechselt. Neue BVerwG-Richterin in dem unter anderem für das Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste zuständigen Sechsten Revisionssenat, dem Steiner angehört hatte, ist Stephanie Gamp.

Richterliche Stationen von Gamp

Die 1973 geborene Stephanie begann ihre richterliche Laufbahn im Land Berlin am Amtsgericht Mitte und war anschließend von Dezember 2001 bis Ende März 2004 am Landgericht Berlin tätig. Im März 2005 wurde zur Richterin am VG ernannt, wo sie im Februar 2016 zur Vorsitzenden Richterin befördert wurde.

Steiner war seit Oktober 2018 BVerwG-Richterin

Elisabeth Steiner war seit Oktober 2018 Richterin am BVerwG. Zuvor war sie unter anderem in Bayerischen  Staatsministerium des Innern und als Oberlandesanwältin bei der Landesanwaltschaft Bayern tätig. Mit der Ernennung von Steiner in ein Beamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung vom 01.09.2021 ruhen ihre Rechte und Pflichten aus dem Richterverhältnis. 

Zuständigkeit des Sechsten Revisionssenats

Der Sechste Revisionssenat ist unter anderem für das Schul- und Hochschulrecht, das Prüfungsrecht, das Presse-, Rundfunk- und Telekommunikationsrecht, das Postrecht, das Versammlungsrecht, das Polizei- und Ordnungsrecht, das Recht der Verfassungsschutzbehörden und Nachrichtendienste sowie das Staatskirchenrecht zuständig.

Redaktion beck-aktuell, 1. September 2021.