Richterin am BSG Karin Hannappel tritt in den Ruhestand

Zum 01.08.2019 ist Richterin am Bundessozialgericht Karin Hannappel in den Ruhestand getreten. Hannappel, die seit 2010 Richterin am BSG war, gehörte dort bis zu ihrem Ausscheiden dem für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 14., und seit 2018 auch dem 4. Senat an. Nach Angaben des BSG hat sie, auch als Berichterstatterin, an zahlreichen weitreichenden, das Rechtsgebiet prägenden Entscheidungen mitgewirkt.

Berufliche Stationen Hannappels

Karin Hannappel wurde 1955 in Gelsenkirchen geboren. Ihr erstes Staatsexamen legte sie 1979, ihr zweites Staatsexamen 1982 ab. Seit 1983 war sie zunächst Richterin in der ordentlichen Gerichtsbarkeit beim Amts- und Landgericht Wiesbaden mit Schwerpunkt Zivilrecht. 1992 erfolgte der Wechsel in die Verwaltungsgerichtsbarkeit; dabei war sie von November 1994 bis Juli 1997 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Bundesverfassungsgericht abgeordnet. 2002 wurde Karin Hannappel zur Richterin am Hessischen Verwaltungsgerichtshof ernannt und war dort auch als besondere Frauenbeauftragte für die hessische Verwaltungsgerichtsbarkeit tätig. 2006 wechselte Karin Hannappel an das Hessische Landessozialgericht, wo sie für Streitigkeiten aus den Gebieten der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe, dem Asylbewerberleistungsgesetz, der Arbeitsförderung und der Unfallversicherung zuständig war. Mit Wirkung zum 01.07.2010 wurde Karin Hannappel zur Richterin am BSG ernannt.

Redaktion beck-aktuell, 1. August 2019.

Mehr zum Thema