Weil die Strafverfahren zu lange dauern, müssen laut Richterbund immer mehr Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Im vergangenen Jahr waren es demnach mindestens 69 Fälle, im Jahr davor 65 und 2017 noch 51 Fälle, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe am 01.09.2020. Zum einen seien Strafverfahren oft aufwendiger als in der Vergangenheit. Zum anderen sei die Personaldecke der Strafjustiz immer noch deutlich zu dünn.
Strafjustiz arbeitet am Limit
Damit seien in den vergangenen fünf Jahren insgesamt mehr als 250 Tatverdächtige aus der Untersuchungshaft entlassen worden, weil Gerichte gegen das Beschleunigungsgebot für Haftsachen verstoßen hätten. "Die Justizstatistiken machen sehr deutlich, dass die Strafjustiz nach wie vor am Limit arbeitet“, sagte Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, den Zeitungen.
Redaktion beck-aktuell, 1. September 2020 (dpa).
Aus der Datenbank beck-online
BVerfG, Überlange Untersuchungshaft infolge mehrfacher Verfahrensverzögerung, NJW 2005, 3485
BVerfG, Verletzung des Beschleunigungsgebots, NStZ 2004, 335
EGMR, Untersuchungshaft, Dauer, BeckRS 2004, 12674
Aus dem Nachrichtenarchiv
BVerfG: Haftentlassung nach achtjähriger U-Haft wegen Verletzung des Beschleunigungsgebots, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.12.2005,
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