Rich­ter­bund rech­net mit 150.000 Ver­fah­ren pro Jahr durch Ge­setz gegen Hass­kri­mi­na­li­tät

Der Deut­sche Rich­ter­bund rech­net damit, dass es auf­grund des neuen Ge­set­zes gegen Hass­kri­mi­na­li­tät bis zu 150.000 neue Ver­fah­ren pro Jahr bei den Staats­an­walt­schaf­ten geben wird. "Ein er­heb­li­cher Teil davon wird an­schlie­ßend auch die Straf­ge­rich­te be­schäf­ti­gen", sagte Bun­des­ge­schäfts­füh­rer Sven Re­behn der Deut­schen Pres­se-Agen­tur. "Nach den üb­li­chen Per­so­nal­schlüs­seln der Jus­tiz braucht es bun­des­weit etwa 400 zu­sätz­li­che Staats­an­wäl­te und Straf­rich­ter, um die neuen Auf­ga­ben ef­fek­tiv be­wäl­ti­gen zu kön­nen."

Mehr Per­so­nal und Spe­zia­li­sie­rung er­for­der­lich

Für die Straf­jus­tiz werde das neue Ge­setz gegen Hass­kri­mi­na­li­tät ein gro­ßer Kraft­akt. Gleich­wohl be­ton­te Re­behn, dass es rich­tig sei, dass die Bun­des­re­gie­rung Be­dro­hun­gen, Hass und Hetze im Netz kon­se­quen­ter ver­fol­gen und Straf­vor­schrif­ten er­wei­tern will. "Der Rechts­staat ist ge­for­dert, der Spi­ra­le von Hass und Ge­walt klare Gren­zen zu set­zen. Ohne deut­lich mehr Per­so­nal und eine wei­ter­ge­hen­de Spe­zia­li­sie­rung in der Jus­tiz wird es aber nicht gehen." Das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um hat ein Ge­setz auf den Weg ge­bracht, das Rechts­ex­tre­mis­mus und Hass­kri­mi­na­li­tät vor allem im In­ter­net bes­ser be­kämp­fen soll.

Redaktion beck-aktuell, 27. Januar 2020 (dpa).

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