Richterbund: November-Teil-Lockdown hat in Eilverfahren meist Bestand

Nach Angaben des Deutschen Richterbundes (DRB) haben die Maßnahmen des Teil-Lockdowns im November 2020 in Eilverfahren vor Gericht meist Bestand. In etwa neun von zehn Eilverfahren hätten die Gerichte die Einschränkungen bestätigt, weil sie den Gesundheitsschutz der Bevölkerung höher gewichtet hätten als die Einschränkungen für die Betroffenen, sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Ausgabe vom 18.11.2020). 

Mehr Rechtssicherheit durch präziseres IfSG erhofft

Bislang seien bei den Verwaltungsgerichten insgesamt rund 600 Eilanträge gegen die am 02.11.2020 in Kraft getretenen Maßnahmen eingereicht worden, so der DRB. Von den geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes erwartet er mehr Rechtssicherheit. Grundrechtseingriffe auf der Grundlage eines im Parlament breit diskutierten und abgewogenen Gesetzes hätten bessere Aussichten, einer Überprüfung durch die Justiz standzuhalten, so Rebehn gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Einheitlichere Pandemie-Regeln und mehr Akzeptanz

"Der Gesetzgeber schränkt den Spielraum der Länderexekutive deutlich ein, indem er feste Leitplanken für die weitere Corona-Politik setzt", sagte Rebehn. Das führe auch zu einer größeren Einheitlichkeit der Pandemie-Regeln. Die geplante Präzisierung des Infektionsschutzgesetzes sei ein richtiger Schritt für die Akzeptanz von Corona-Maßnahmen in der Bevölkerung.

Kritik und Proteste im Zuge der Gesetzesänderung

Im Bundestag und im Bundesrat soll am 18.11.2020 über die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes abgestimmt werden. Bei dem von den Regierungsfraktionen eingebrachten Änderungsvorschlägen geht es unter anderem um die Passagen im Gesetz, die das Verfahren bei der Verordnung von Corona-Maßnahmen regeln. Opposition, Wirtschaftsverbände und Juristen hatten das Vorhaben kritisiert, Gegner der Corona-Politik riefen zu Protesten auf.

Redaktion beck-aktuell, 18. November 2020 (dpa).